Insektenschutzgesetz und Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

Insektenschutz: DBV fürchtet massive Eingriffe

Das Bundeskabinett könnte bereits nächsten Mittwoch schärfere Auflagen zum Insektenschutz beschließen. Der Bauernverband schlägt Alarm. Im Kreis Soest wären 35.000 ha betroffen.

Das Bundeskanzleramt drückt beim Insektenschutz aufs Tempo. Bereits kommenden Mittwoch, 10. Februar, sollen der Entwurf für ein Insektenschutzgesetz und der Verordnungsentwurf zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung im Bundeskabinett beschlossen werden. Ziel sei, die Rechtssetzungsverfahren möglichst noch vor der parlamentarischen Sommerpause abzuschließen. Die letzte Sitzungswoche des Bundestages findet Ende Juni statt.

Protestbrief an Merkel

Verbände und Länder sollen bis Freitag ihre Stellungnahmen zur Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung abgeben. „Das ist viel zu kurzfristig. Die Bundesregierung will die Gesetze und Verordnungen im Eiltempo durchdrücken – ohne Folgenabschätzung und ohne Berücksichtigung der erfolgreichen Aktionen in den Bundesländern“, kritisierte Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), bei einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz am Mittwochmittag. Der DBV bereite einen Protestbrief an Bundeskanzlerin Angela Merkel vor, den die Präsidenten der Landesbauernverbände und die Kreisvorsitzenden unterzeichnen. Zudem versuche der DBV auf allen politischen Ebenen, den Kabinettsbeschluss noch zu verhindern. Auch Proteste und Demos schloss Rukwied nicht aus, da der Frust unter den Landwirten enorm sei.

Klöckner und Schulze verhandeln noch

Parallel weiter laufen die Verhandlungen zwischen Bundeslandwirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium. Hier gibt es nach wie vor strittige Punkte. Offen ist unter anderem, welche Ausnahmen es beim vorgesehenen Anwendungsverbot von Herbiziden und bestimmten Insektiziden in Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH-Gebiete) außerhalb von nationalen Schutzgebieten geben soll. Bislang hat man sich darauf verständigt, die Produktion von Frischgemüse und den Anbau zur Vermehrung von Saatgut von denn Anwendungsverbot auszunehmen. Das Agrarressort drängt darauf, weitere Ausnahmen zuzulassen, insbesondere für den Erwerbsobstanbau. Nicht abschließend geklärt ist zudem, welche Insektizide in die Verbotsliste aufgenommen werden sollen.

Ärger um Gewässerrandstreifen

Kein Einvernehmen besteht bislang darüber, für welche Gewässer die geplanten Gewässerrandstreifen gelten sollen. Nach den Vorstellungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums sollen die Vorgaben des Bundes nur für größere Gewässer mit einem Einzugsgebiet von mehr als 10 km2 zum Tragen kommen. Für kleinere Gewässer sollen weiter die Länder zuständig sein. Laut Verordnungsentwurf sollen entlang von Gewässern auf einem Streifen von 10 m keine Pflanzenschutzmitteln angewendet würden dürfen. Ist eine geschlossene, ganzjährig begrünte Pflanzendecke vorhanden, soll der Mindestabstand lediglich 5 m betragen müssen.

Rukwied: Pauschale Verbote helfen nicht

Rukwied warnte eindringlich vor den gravierenden Folgen für die Landwirtschaft: „Das geplante Paket aus Insektenschutzgesetz und geänderter Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung hilft dem Insektenschutz nicht, belastet aber die Landwirtschaft massiv.“ Pauschale Auflagen und Verbote würden nicht helfen, sondern Fördermöglichkeiten sowie erfolgreiche bereits bestehende Lösungen in den Bundesländern zerstören.

Insektenschutz sei ein wichtiges und auch von der Landwirtschaft unterstütztes Ziel, der Berufsstand entwickele selbst bereits erfolgreich praxistaugliche und wirtschaftlich tragfähige Maßnahmen für die Förderung der Biodiversität in der Agrarlandschaft, erklärte Rukwied. Die Verlässlichkeit des Naturschutzes stehe auf dem Spiel. Für die Bauern geht es um das Einhalten von politischen Zusagen, um echte Kooperationsangebote anstelle von leeren Versprechungen und Naturschutz mit dem Gesetzbuch.

Scharfe Kritik am Umweltminsiterium

Mit den geplanten Auflagen einer Unterschutzstellung von artenreichem Grünland und Streuobstwiesen, einem pauschalen Gewässerabstand von 10 Metern sowie dem Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten werde das Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Naturschutz auf Dauer mutwillig zerrüttet und zudem den Landwirten ohne jeglichen Ausgleich massive zusätzliche kostenträchtige Auflagen zugemutet. „Dieses Gesetzespaket widerspricht allen vollmundigen Bekundungen des Bundesumweltministeriums, die Landwirte sollten mit Naturschutz Geld verdienen können“, betont Rukwied. „Das BMU erweist dem Naturschutz auf Dauer einen Bärendienst, wenn es rein aus wahltaktischen Gründen die erfolgreichen freiwilligen Aktivitäten der Landwirte und die von mehreren Landesregierungen gestarteten Initiativen zur Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz opfert. Das ist verantwortungslose Symbolpolitik und darf nicht Gesetzeskraft erlangen“, so Rukwied. Stattdessen sollten die Initiativen beispielsweise der Länder Niedersachsen und Baden-Württemberg als Vorbild für den Dialog und die Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz genutzt werden.

35.000 ha im Kreis Soest

Nach wie vor fehle für die Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz eine fundierte Folgenabschätzung hinsichtlich der Anzahl betroffener Betriebe und Flächen und in Bezug auf die Folgen für den Anbau von Wein, Obst, Gemüse, Getreide, Zuchtpflanzen und anderer Kulturen in Deutschland. Derzeit geht der DBV davon aus, dass mit dem Aktionsprogramm Insektenschutz die Erzeugung auf mindestens 1,2 Mio. Hektar landwirtschaftlicher Flächen eingeschränkt wird, das sei rund 7 % der gesamten Landwirtschaftsfläche in Deutschland. Nach Aussagen von Rukwied seien im Kreis Soest beispielsweise rund 35.000 ha betroffen.