Ein „riesiges Dankeschön“ sprach NRW-Umwelt- sowie Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser der Landwirtschaftskammer NRW aus: Für ihre Arbeit insgesamt und weil sie jetzt auch alle Anträge rund um den Wolf sowie die Ausnahmegenehmigungen zur Pflanzenschutzanwendungs-Verordnung in Naturschutzgebieten begleitet, vor allem aber für die Binnendifferenzierung sowie Modellierung zur Düngeverordnung. „Die Roten Gebiete sind jetzt so, wie sie der Belastungssituation entsprechen“, sagte Heinen-Esser am Freitag auf der digitalen Hauptversammlung der Landwirtschaftskammer NRW.
Allerdings machte die Ministerin keinen Hehl daraus, dass die EU-Kommission mit dem Ansatz der der Binnendifferenzierung sowie Modellierung nicht zufrieden ist. NRW habe deshalb ein Verfahren zur einzelbetrieblichen Betrachtung vorgeschlagen – das dann tatsächlich verursachergerecht wäre. NRW könne das mit Hilfe der Landwirtschaftskammer relativ schnell umsetzen, andere Bundesländer aber nicht. Deshalb sei die alte Bundesregierung zögerlich gewesen. Heinen-Esser will nun mit der neuen Ampel-Regierung darüber sprechen.
Kritik an der Ampel
Deren Koalitionsvertrag kann sie durchaus etwas Gutes abgewinnen. Zum Beispiel die verpflichtende Herkunftskennzeichnung, wenngleich diese auch für die Gastronomie gelten müsste. Unzufrieden ist die NRW-Ministerin aber mit den Plänen von SPD, Grünen und FDP zum Umbau der Nutztierhaltung: Obwohl es einen guten Borchert-Plan gebe, sei der Koalitionsvertrag hier unkonkret und gehe überhaupt nicht auf die Finanzierung ein. Damit sich der neue Bundestag aber zeitnah mit diesem Thema befasst, bringt NRW ein Tierwohl-Artikel-Gesetz in den Bundesrat ein.
Das NRW-Umwelt- sowie Landwirtschaftsministerium arbeitet bereits an möglichen Maßnahmen in der Zweiten Säule der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab dem Jahr 2023 (vgl. Beitrag rechte Seite). Ohne Details zu nennen, versprach Heinen-Esser: „Oberstes Ziel ist, die landwirtschaftlichen Strukturen wie hier in NRW zu erhalten. Wir wollen den Mittelstand und familiengeführte Betriebe.“ Für dieses klare Bekenntnis bedankte sich Kammerpräsident Karl Werring ausdrücklich.
Erste Flut-Bilanz
Seinen Jahresbericht startete Kammerdirektor Dr. Martin Berges mit der Flutkatastrophe im Juli. Massiver Starkregen forderte in den betroffenen Regionen zahlreiche Todesopfer sowie Verletzte und verursachte Milliarden-Schäden. Auch viele landwirtschaftliche Betriebe waren betroffen. Auf 15.000 ha wurde die Ernte vernichtet, Gebäude, Maschinen und Inventar zerstört, in einigen Fällen sogar ganze Hofstellen. Die Schäden auf den Hofstellen und in der Außenwirtschaft lagen bei schätzungsweise 52 Mio. €.
„Bisher haben sich in den betroffenen Regionen 528 Betriebe bei der Landwirtschaftskammer für die Wiederaufbauhilfe registriert. Erste Anträge für Flächen- und Aufwuchsschäden in Höhe von rund 650.000 Euro hat die Zahlstelle bereits Ende November ausgezahlt“, sagte Dr. Berges. Die Anträge für Schäden am Anlagevermögen seien erheblich komplexer und würden die Kammer auch noch lange beschäftigen. Dr. Berges: „Ich bin auf jeden Fall froh, dass wir für die Schäden in der Landwirtschaft diesen Auftrag bekommen haben und unsere Kreisstellen mit ihrem Sachverstand und langjähriger Erfahrung den betroffenen Betrieben in dieser schwierigen Situation zur Seite stehen.“