Bis 31. Januar 2023 Grundsteuererklärung abgeben

Grundsteuererklärung: Was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird?

Am 31. Januar 2023 endet die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung. Für Versäumnisse soll es erstmal keine Bußgeldbescheide hageln. Die Länder verschicken Erinnerungsschreiben.

Bislang war im Detail noch nicht klar, was passiert, wenn Eigentümer ihre Grund­steu­er­er­klä­rung nicht fristgerecht oder überhaupt nicht abgeben. Eine Abfrage bringt mehr Klarheit für die Steuerpflichtigen.

Erst die Hälfte der Grundsteuererklärungen

Bis 31. Januar 2023 müssen Grundstückseigentümer die Grundsteuererklärung bei ihren Finanzämter abgegeben haben. Wer das noch nicht getan hat, sollte zum Endspurt ansetzen, um dieser Pflicht nachzukommen.

Ursprünglich sollte die Frist bereits am 31. Oktober 2022 enden. Dann wurde die Frist um drei Monate verschoben. Trotzdem ist Medienberichten zufolge nicht viel passiert. Wenige Wochen vor Ende der Abgabefrist seien bundesweit erst rund die Hälfte der Erklärungen eingegangen. Insgesamt müssen im Rahmen der Grundsteuerreform 36 Mio. Grundstücke neu bewertet werden.

Frist versäumt - Zuschläge bis 25 000 €

Um säumigen Eigentümern zu etwas mehr Tempo zu verhelfen, stand bislang ein Verspätungszuschlag von mindestens 25 € im Monat und ein Zwangsgeld von bis zu 25 000 € im Raum. Doch dies wird wohl noch nicht passieren. Viel mehr wollen es einige Bundesländer zunächst mit Erinnerungsschreiben an die Grundstückseigentümer, die die Frist verpassen, versuchen. Das berichtet das Portal "Finanztip" am heutigen Tag. Der Geldratgeber hatte eine Abfrage bei den Finanzbehörden aller 16 Bundesländer gestartet.

So sieht es in NRW, Niedersachsen, RLP und Hessen aus

  • In Niedersachsen und Rheinland-Pfalz wollen die Finanzbehörden die Steuerpflichtigen zunächst mit einem Schreiben an die Abgabe der Grund­steu­er­er­klä­rung erinnern. Erst danach können Verspätungszuschläge und Zwangsgelder fällig werden.
  • In Hessen und Nordrhein-Westfalen schicken die Finanzbehörden auch zunächst Erinnerungsschreiben. Allerdings sei in diesen Bundesländern nicht eindeutig, wann Verspätungszuschläge oder andere Maßnahmen eintreten, teilt Finanztip mit.

Ohne Grundsteuererklärung wird es teuer

„Auffällig ist, dass in keinem Bundesland die große Drohkulisse aufgebaut wird“, sagt Finanz-Steuerexperte Leine. Dennoch empfiehlt der Geldratgeber, die Grund­steu­er­er­klä­rung so schnell wie möglich abzugeben. Denn in der Konsequenz wird das Finanzamt ohne eine vorliegende Erklärung des Steuerpflichtigen den Grundsteuerwert schätzen. Der Grundsteuerwert bestimmt neben dem Hebesatz der Gemeinde die Höhe der Grundsteuer. Eine Schätzung könnte teuer werden.

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