Düngeverordnung
Grünes Licht für Rote Gebiete: Bundesratsausschuss stimmt zu
In Kürze berät der Bundesrat über bundeseinheitliche Vorgaben für die Roten Gebiete im Rahmen der Düngeverordnung. Der Agrarausschuss der Länderkammer hat nun zugestimmt, aber auch Änderungen vorgeschlagen.
Die Beratungen zu den bundeseinheitlichen Vorgaben für die Roten Gebiete im Rahmen der Düngeverordnung nähern sich ihrem Ziel: Der Agrarausschuss des Bundesrates stimmte der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA)" zu. Für den morgigen Donnerstag wird die Stellungnahme des Umweltausschusses der Länderkammer erwartet.
Die Verwaltungsvorschrift war Mitte August von der Bundesregierung beschlossen worden. Im Plenum des Bundesrates soll die Vorlage voraussichtlich am 18. September beraten werden. Mit einheitlichen Anforderungen an die Ausweisung von belasteten Gebieten tragen Bund und Länder einer Vorgabe aus der geänderten Düngeverordnung Rechnung.
Nachbesserung in zwölf Punkten
Der Agrarausschuss des Bundesrates sieht in zwölf Punkten Nachbesserungsbedarf. Diese beziehen sich unter anderem auf Detailvorschriften zur Ausweisung der eutrophierten Gebiete sowie auf die geplante Übergangsregelung für nitratbelastete Gebiete, sollten die angestrebte Messstellendichte bis zum 31. Dezember 2024 nicht erreicht werden können.
Kritisiert werden außerdem die Mindestanforderungen an die Grundwassermessstellen, die Regionalisierungsverfahren zur Abgrenzung belasteter Gebiete sowie die Anforderungen an die Modellierung der Nitrataustragsgefährdung.
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