Töten von Eintagsküken

Gesetz soll Kükentöten beenden

Deutschland soll weltweiter Vorreiter werden: Per Gesetz will Julia Klöckner das Kükentöten verbieten. Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert trotzdem.

Julia Klöckner hat heute einen Gesetzentwurf vorgelegt, um das Kükentöten zu beenden. Damit will die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft das Töten von Eintagsküken in Deutschland flächendeckend verbieten. Die in der Legehennenproduktion übliche Praxis, dass männliche Küken kurz nach dem Schlüpfen getötet werden, weil ihre Aufzucht wirtschaftlich unrentabel ist, werde dadurch beendet.

"Weltweit sind wir die Ersten, die diese Praxis gesetzlich beenden. Das ist ein Meilenstein für den Tierschutz, ein großer Erfolg, der Signalwirkung für andere Länder haben wird. Und wir helfen den Betrieben, beides zusammenzubringen: Tierschutz und Wirtschaftlichkeit. Mit unserer Forschungsförderung haben wir das ermöglicht und sind somit zum weltweiten Taktgeber geworden", sagt Klöckner.

Nicht abwandern und nicht importieren

Den Brütereien stünden marktreife Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei als Alternative zur Verfügung. Das sei Voraussetzung dafür, dass Betriebe nicht ins Ausland abwandern und Deutschland diese Tierschutzfrage lediglich in Nachbarländer auslagern würden. "Denn die Konsequenz soll nicht sein, dass mehr Eier aus Ländern zu uns importiert würden, die über einen Ausstieg noch nicht einmal nachdenken. Unser Anspruch ist ein anderer: Wir wollen hier in Deutschland Tierschutz und Wirtschaftlichkeit zusammenbringen, klare Perspektiven schaffen. Dabei steht auch der Handel in der Pflicht. Mit der Umstellung seines Sortiments kann er ein klares Bekenntnis gegen das Kükentöten abgeben – er hat es in der Hand, ob er Eier aus heimischen Brütereien anbietet, in denen das Kükentöten nicht mehr erlaubt ist oder solche aus Ländern, in denen das weiterhin der Fall ist“, sagt die Ministerin.

Bruderhähne, Zweinutzungshühner, Geschlechtsbestimmung

Den Betrieben stehen nach Aussage des Bundeslandwirtschaftsministeriums neben der Aufzucht von Bruderhähnen und der Verwendung von Zweinutzungshühnern marktreife Alternativen zur Geschlechtsbestimmung im Bruteibis Ende 2021 in entsprechendem Maße zur Verfügung. Diese Verfahren würden mit mehreren Millionen Euro gefördert. Dabei würden derzeit alle marktreifen Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei in einem Zeitraum vom 9. bis 14. Bebrütungstag arbeiten. Insgesamt werde ein Küken 21 Tage ausgebrütet. Es wird dennoch weiter geforscht, um zu einem noch früheren Zeitpunkt die Geschlechtsbestimmung im Ei vornehmen zu können, so das Ministerium. Denn der Entwurf von Bundesministerin Julia Klöckner gehe noch weiter. Die bestehenden Verfahren sollen als Brückentechnologie eingesetzt und weiterentwickelt werden. In einem zweiten Schritt sehe das Gesetz nach dem 31. Dezember 2023 dann ein Verbot des Tötens von Hühnerembryonen im Ei bereits nach dem 6. Bruttag vor.

Kritik vom Tierschutzbund

Der Deutsche Tierschutzbund, der ein Verbot lange gefordert hatte, kritisiert, dass das Töten männlicher Eintagsküken erst ab Ende 2021 verboten sein soll. „Frau Klöckner hat in ihrer bisherigen Amtszeit verzweifelt versucht, mit der Geflügel-Branche freiwillige Vereinbarungen für den Ausstieg aus dem Kükentöten zu erzielen. Das ist krachend gescheitert, was früh absehbar war. Durch die Klöckner‘sche Taktik wurde viel Zeit verspielt. Jetzt kann die Branche noch Jahre tierschutzwidrig männliche Küken beseitigen. Das Verbot ist richtig, aber nicht konsequent genug, zu mutlos und kommt verspätet“, kommentiert Präsident Thomas Schröder.