Gemeinsame Marktordnung

Krempelt Brüssel die Milchpolitik um?

Ein Bonus-Malus-System zur Steuerung der Milchmenge, Milchverträge mit Preis und Menge sowie ein neues Interventionssystem: Brüssel diskutiert eine neue EU-Milchmarktordnung.

Im Windschatten der Diskussionen über Eco-Schemes, grüne Architektur und Europäischen Green Deal ringen die Verhandler im Trilog zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) um eine Änderung der Gemeinsamen Marktordnung (GMO). Vor allem auf den Milchmarkt hätten die Änderungen gravierende Auswirkungen:

Das Europaparlament fordert in seinem Gesetzesvorschlag der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) ein neues Interventionssystem sowie Strafzahlungen für Milcherzeuger, die ihre Produktionsmenge im Krisenfall erhöhen würden. Die EU-Kommission und der EU-Agrarministerrat schlagen weniger tief greifende Änderungen vor und möchten das bestehende System lediglich anpassen.

Unter den Vorschlägen der Parlamentarier gibt es viel Unstrittiges. So will es z. B. den Interventionszeitraum von den Sommermonaten auf das ganze Jahr ausweiten. Die drei Trilog-Parteien sind sich ebenfalls einig über die Erweiterung der Produktions-Obergrenze für einzelne Erzeugerorganisationen im Milchsektor. Laut Parlament dürften Erzeugerorganisationen in Zukunft bis zu 4,5 % der europäischen Rohmilchmenge unter sich vereinen. Diese Regelung ist für die deutsche Bayern MeG von besonderer Bedeutung.

Die Gemeinsame Marktordnung
Die Gemeinsame Marktordnung (GMO) ist ein Bestandteil der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union (EU). Die GMO regelt unter anderem die Anwendung der sogenannten Kriseninstrumente. Diese Maßnahmen sollen die europäischen Agrarmärkten im Krisenfall stabilisieren.
In der Vergangenheit enthielt die GMO Abnahmegarantien zu Festpreisen für bestimmte Agrarerzeugnisse oder die Quotenregelungen für Zucker und Milch. Mit der letzten EU-Agrarreform wurde der Umfang der Markteingriffe durch die GMO reduziert. Seit dem Auslaufen der Quotenregelungen beinhaltet die GMO sogenannte Sicherheitsnetze. Es handelt sich dabei um Maßnahmen, die lediglich im Falle einer Marktkrise angewendet werden dürfen. Unter anderem ist die Förderung der Privaten Lagerhaltung oder der Ankauf von Magermilchpulver durch die EU enthalten. Um die Verhandlungsmacht der Erzeuger...