Neue gentechnische Verfahren wie CRISPR/Cas tragen zu einem grüneren EU-Agrarsektor bei. Zu diesem Schluss kommt eine heute (29. April 2020) veröffentlichte Studie der EU-Kommission. Das derzeit gültige EU-Recht, das eine strenge Prüfung voraussetzt, ist für diese innovative Technologie nicht geeignet, urteilt die Studie weiter. Es muss modernisiert werden.
Gentechnik fördert Nachhaltigkeit
Laut EU-Gesundheitskommissarin Dr. Stella Kyriakides zeige die Studie außerdem, dass neue gentechnische Verfahren die Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Produktion im Einklang mit der Farm-to-Fork-Strategie fördern können. Die neuen Methoden hätten das Potential, Ernährungssysteme nachhaltiger zu machen - etwa durch eine Verbesserung der Widerstandsfähigkeit von Pflanzen gegen Krankheiten und Trockenheit. Zudem könne der Einsatz von Pflanzenschutzmittel verringert und der Gehalt von gesundheitsfördernden Nährstoffen verbessert werden.
Auch der Göttinger Professor Matin Qaim forderte im Wochenblatt jüngst die „Gen-Schere“ (CRISPR) freizugeben und im Ökolandbau einzusetzen.
„Überfällige Modernisierung“
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat die mit der heute vorgestellten Studie „überfällige Modernisierung des europäischen Rechtsrahmens“ begrüßt. „Die Genschere CRISPR/Cas hat das Potential, einen wichtigen Beitrag zu mehr Ressourcenschutz, globaler Erntesicherung und damit auch zum Gelingen des Green Deal zu leisten.“ Angesichts von Klimawandel, Dürren, Wassermangel und neuen Schädlingen sei klar, so die Ministerin, dass die Chancen von Crispr/Cas verantwortungsvoll genutzt werden müssen.
Zu einer anderen Einschätzung kommt das SPD-geführte Bundesumweltministerium. Umweltministerin Svenja Schulze hatte erst am Dienstag dieser Woche (27. April) ein Positionspapier veröffentlicht, in dem sie einen weiterhin strengen Umgang mit der neuen Gentechnik fordert.
So geht es weiter
Die Studie soll nach Angaben der EU-Kommission im kommenden Monat mit dem Agrarrat sowie mit dem EU-Parlament und allen interessierten Akteuren diskutiert werden. Außerdem soll es eine Folgenabschätzung und eine öffentliche Konsultation geben, die ebenfalls in die Überarbeitung der rechtlichen Vorgaben einfließen sollen.
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