Das Land NRW ist Vorreiter bei der Binnendifferenzierung. Was ändert sich jetzt durch die bundesweite Vereinheitlichung?
NRW hat mit der Änderung der Landesdüngeverordnung im März 2020 eine differenzierte Ausweisung der roten Grundwasserkörper vorgenommen. Die EU-Kommission fordert von Deutschland, dass alle Bundesländer die Gebietsausweisungen nach einheitlicher Methodik durchführen. Darauf haben wir uns verständigt. Im Vergleich zur bisherigen Ausweisung kommen in NRW zwei Möglichkeiten hinzu.
Welche?
Zum einen die sogenannte immissionsbasierte Differenzierung. Das heißt, dass sich gut untersuchte Grundwasserkörper gegebenenfalls aufteilen und somit kleinteiliger in rot und grün einteilen lassen. Zum anderen die Berücksichtigung tatsächlicher Emissionen, also der Saldo aus Zu- und Abfuhr von Nährstoffen. Gerade damit können Landwirte in den roten Gebieten durch die eigene Wirtschaftsweise erreichen, in den kommenden Jahren keine zusätzlichen Einschränkungen zu haben.
Wann liegt die endgültige NRW-Kulisse vor?
Frühestens im Herbst. Voraussichtlich ergeben sich aber nur noch regional geringfügige Verschiebungen zur bisherigen Kulisse.
Wie weit ist die Überprüfung der Grundwassermessstellen? Welche Ergebnisse gibt es?
Die angekündigte Überprüfung der belasteten „landwirtschaftlichen“ Messstellen in den roten Gebieten haben wir planmäßig durchgeführt und dabei 280 Messstellen untersucht. Zudem haben seit 2017 externe Gutachter an etwa 700 Messstellen des gesamten Grundwassermessnetzes Eignungstest- und Funktionsprüfungen durchgeführt. Dabei mussten sie etwa 170 Messstellen reparieren oder aussortieren. 66 Messstellen wurden neu gebaut. Bis zum Jahr 2023 wollen wir das gesamte Grundwassermessnetz prüfen und insgesamt 200 neue Messstellen bauen.