Die übliche Gebäudeversicherung greift bei Wasserschäden durch Starkregen nicht. Steuergelder sollen nach Unwettern wie im Juli 2021 zukünftig auch nicht mehr fließen. Schutz bietet eine spezielle Police: die Elementarschadenversicherung. Haus- und Hofbesitzer sollten ihren individuellen Bedarf prüfen.
Was ist versichert?
In der Regel ist das Wohnhaus mit einer gleitenden Neuwertversicherung gegen Feuer, Leitungswasser und Sturm versichert. Dabei ist das Feuer das größte Risiko. Neben Brand, Blitz und Explosion sollten auch die Überspannungsschäden versichert sein. Beispiel: Beim Nachbar schlägt der Blitz ein und verursacht bei Ihnen eine Überspannung, die zu Schäden an elektronischen Geräten führen.
Das Risiko Leitungswasserschäden beim Wohnhaus ist in der Regel weniger Existenz gefährdend, aber häufig sehr ärgerlich. Fliesen müssen entfernt und Wände aufgebrochen werden. Die Leitungswasserschädenkosteten den Versicherern laut GDV im Durchschnitt in den vergangenen Jahren „nur“ etwa 3000 € pro Schaden.
Bei Sturmschäden greift die Versicherung erst ab Windstärke 8. Eingeschlossen sind auch Schäden durch Hagel. Nicht selten kündigen die Versicherungen mittlerweile die Gebäudeversicherung nach mehreren Schäden auch von sich aus. Insbesondere Versicherungsgesellschaften, die weniger in der Landwirtschaft zu finden sind, schauen sich ältere Wohnhäuser und Vorschäden genau an.
Warum eine Elementarschädenversicherung?
Die übliche Gebäudeversicherung greift nicht bei Hochwasser, Starkregen, Schneedruck, Erdrutsch, Erdbeben. Dafür benötigen Hausbesitzer den Einschluss von Elementarschäden.
Wie absichern?
Elementarschäden lassen sich über die Gebäudeversicherung absichern. Falls Sie eine Absicherung des Hausrates wünschen, müssen Sie den entsprechenden Baustein auch dort einschließen.
Welche Schäden sind abgedeckt?
Versichert sind Reparaturen, Trockenlegung und nötigenfalls auch Abriss und Wiederaufbau des Wohnhauses nach einem Hochwasser, Starkregen und auch Rückstau, wenn die Kanalisation überlastet ist und das Wasser durch die Ableitungsrohre in das Haus gelangt.
Wonach richten sich Versicherer?
Der Abschluss einer Elementarversicherung ist für viele Hausbesitzer nicht immer einfach. Die Versicherungen richten sich bei ihren Angeboten in der Regel nach dem sogenannten „ZÜRS Geo“ (kurz für: Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau, Starkregen). In der Gefährdungsklasse 3 ist in 10 bis 100 Jahren mit Hochwasser, in der Gefährdungsklasse 4 sogar in 10 Jahren mit Hochwasser zu rechnen.
Laut GDV sind etwa 2 % der Adressen von der Gefährdungsstufe 3 und 4 betroffen und damit nicht oder nur gegen hohe Prämienaufschläge versicherbar. Um dem Risiko Starkregen gerecht zu werden, wurden die Starkregengefährdungsklassen (SGK 1 bis 3) eingeführt. Von der SGK 3 sind etwa 12 % der Gebäudeeigentümer betroffen, weil sie im Tal oder in der Nähe eines Baches liegen. Auch hier kann es schwierig oder teuer werden, einen Versicherungsschutz zu erhalten. Die Versicherer setzen in der Regel funktionierende Rückstauklappen voraus, die das Eindringen von Wasser ins Wohnhaus über die Entwässerung verhindern sollen.
Nur 46% gegen Elementarschäden versichert
Laut dem GDV sind derzeit etwa 46 % der Wohnhäuser gegen Elementarschäden versichert. Bundesweit gibt es allerdings große Unterschiede. In Niedersachsen sind nur 25 % der Wohnhäuser versichert, in Baden-Württemberg dagegen über 90 %. Dies ist sicherlich auch darauf zurückzuführen, dass die ehemaligen Versicherungsmonopole eine zwingende Absicherung gegen Elementarschäden vorsahen. NRW bewegt sich mit etwa 47 % der Wohnhäuser im Mittelfeld. Bei den Hausratversicherungen sind nur knapp 30 % der Wohnungsgegenstände versichert. Man sollte sich dabei nicht auf staatliche Hilfe verlassen. Etliche Landesregierungen haben laut „Finanztest“ (3/2021) klargestellt, dass staatliche Hilfen aus Steuergeldern nicht mehr fließen sollen, anders als noch vor Jahren.
Teilkasko für Fahrzeuge
Die Absicherung von Naturgefahren erreichen Sie über eine Teilkaskoversicherung für den Pkw und den Schlepper. Die Teilkaskoversicherung zahlt bei Diebstahl, Brand/Explosion, Glasbruch und bei Naturgewalten wie Erdbeben, Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmungen sowie bei Wildunfällen. Wird das Fahrzeug in den Fluten zerstört, ersetzen die Versicherungen den Wiederbeschaffungswert oder je nach Vertrag bei neueren Fahrzeugen sogar den Neuwert. Eine Selbstbeteiligung von 150 bis 300 € hilft auch hier, Prämie zu sparen. Hoflage ist entscheidendNach vorsichtigen Angaben der landwirtschaftlichen Versicherungen sind in NRW zwischen 20und 30 % der landwirtschaftlichen Wohnhäuser und 5 bis 10 % der Wirtschaftsgebäude gegen Elementarschäden versichert.
Regional große Unterschiede
In Regionen mit Tälern und Bächen ist die Elementarschadenversicherung stärker verbreitet, im Flachland weniger. In bergigen Regionen mit starken Schneefällen ist eine Elementarschadenversicherung wegen des Schneedrucks ggf. bei älteren Gebäuden zu überlegen.
Im Flachland wie zum Beispiel dem Münsterland haben die Betriebe in der Regel eine Einzelhoflage und damit weniger oder gar keine Probleme mit Starkregen und dem Rückstau. Bei funktionierender Entwässerung werden die anfallenden Regenmengen auf umliegende Flächen abgeleitet. In Wirtschaftsgebäuden richten die Wassermassen ohnehin weniger Schäden an.
Landwirte, die dagegen in Überschwemmungsregionen wie zum Beispiel den Lippeauen liegen, haben unter Umständen Probleme, eine entsprechende Absicherung zu bekommen, weil die Hofstelle alle 10 bis 100 Jahre von Hochwasser betroffen ist.
Das Gleiche gilt für Hofstellen in der Nähe von Bächen. Liegt die Hofstelle beengt in Dorflage, können die Gebäude auch vom Starkregen oder Rückstau betroffen sein. Das Schadenspotenzial kann Existenz bedrohend sein, zumal ältere Gebäude mit Naturbaustoffen, zum Beispiel Lehm ggf. stärker geschädigt werden als Neubauten.
Kosten für die Versicherung
Die Prämien für die Elementarschadenversicherung für Wohnhäuser variieren je nach Lage, Versicherungsgesellschaft und Größe sehr stark. In Gebieten mit geringer Schadenswahrscheinlichkeit müssen Sie mit 150 bis 200 € inkl. Versicherungssteuer pro Jahr rechnen. In gefährdeteren Gebieten ist es das Doppelte oder Dreifache. Denken Sie an die übliche Selbstbeteiligung im Schadensfall von 500 bis 1000 €.
Bei Hausratversicherungen zahlen Sie für den Einschluss von Elementarschäden je nach Versicherungssumme und Lage 50 bis 100 € mehr. Auch hier werden im Schadensfall in der Regel 500 bis 1000 € als Selbstbeteiligung abgezogen.
Wünschen Sie für ein Wirtschaftsgebäude mit einer Versicherungssumme von 1 Mio. € eine Elementarversicherung, müssen Sie in einer wenig gefährdeten Lage schon mit Prämien von 300 bis 400 € pro Jahr rechnen. Einige Versicherungen setzen neben Feuer auch den Einschluss von Sturm voraus.
Versicherung: ja oder nein?
Jeder Landwirt und Hauseigentümer muss individuell den Bedarf einer Elementarschadenversicherung prüfen. Im Internet können Sie sich bezüglich der Gefahrensituation anhand von Starkregen-Gefahrenkarten informieren. Laut GDV lagen die durchschnittlichen Schäden von 2017 bis 2019 im Bereich der regulierten Elementargefahren von Wohngebäuden bei etwa 4000 €. Im Einzelfall lagen die Schäden natürlich deutlich höher.
Wer keinen oder nur sehr teuren Versicherungsschutz bekommt, sollte versuchen, das Eindringen von Wasser mit Erdwällen, baulichen Barrieren zu verhindern. Keller sollten möglichst gefliest und die eingebaute Heizung geschützt werden. Achten Sie darauf, dass Rückstauklappen eingebaut und auch gewartet sind. Sicherheitsvorschriften der Versicherungen müssen für den Versicherungsschutz zwingend eingehalten werden.
Landwirtschaftliche Betriebe im Flachland oder Aussiedlungen in Einzellage sind meist nicht vom Starkregen oder Rückstau betroffen. Besonders die Absicherung von Wirtschaftsgebäuden inkl. Inventar ist oft teuer und gut zu überlegen.
Tipps: Möglicherweise versichern Sie aus Kostengründen nur Wohnhaus und besonders gefährdete Wirtschaftsgebäude. Eine Erhöhung der Selbstbeteiligung kann unter Umständen auch helfen, Prämie zu sparen. Achten Sie darauf, dass die Aufräumungskosten ausreichend mitversichert sind.