Eco-Schemes: Nicht abgerufene Gelder als Direktzahlungen nutzen?

EU-Gelder, die "unerwartet" nicht für die Eco-Schemes verwendet werden, sollen laut einem Vorschlag von Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner in den Jahren 2023 und 2024 als Direktzahlungen ausgezahlt werden dürfen.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat im Hinblick auf die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten in den Jahren 2023 und 2024 „unerwartet“ nicht für die Eco-Schemes verwendete Gelder dennoch als Basishektarprämie auszahlen dürfen. So sei es möglich, ein Mindestbudget für Eco-Schemes einzuführen und gleichzeitig den Mitgliedsländern eine ausreichend finanzielle Flexibilität zu bieten, um den Verlust nicht ausgegebener Mittel zu vermeiden, heißt es in einem aktuellen Dokument des Agrarratsvorsitzes an den Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL).

Begründet wird der Vorschlag damit, dass unter den Mitgliedstaaten sowohl Befürworter als auch Kritiker der Eco-Schemes „starke Bedenken“ dahingehend geäußert hätten, dass nicht ausgegebene Beträge verlorengehen könnten, wenn die realisierten Ausgaben nicht dem Mindestbudget entsprächen. Zu den Unterstützern verpflichtender Eco-Schemes zählen neben Deutschland die Niederlande, Dänemark und Schweden. Einer obligatorischen Regelung äußerst kritisch gegenüber stehen auf der anderen Seite Polen, Tschechien und Ungarn.

Eco-Schemes obligatorisch?

Neben der finanziellen Flexibilität in einer zweijährigen Einführungsphase wird vom deutschen Agrarvorsitz eine obligatorische Einführung der Eco-Schemes auf Ebene der Mitgliedstaaten angeregt. Zudem schlage man die Schaffung eines entsprechenden Mindestbudgets für die Erste Säule vor, heißt es in dem Dokument.

Der Vorsitz weist darauf hin, dass eine Mehrheit der Mitgliedstaaten für die Einführung eines einheitlichen Mindestanteils an „produktiven/nicht-produktiven“ Gebieten im Rahmen der Konditionalität sei. Deshalb wird vorgeschlagen, den Mindestprozentsatz für solche Flächen in Bezug auf das Ackerland, der bei den bisherigen Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) 5 % betrug, zu erhöhen. Einen konkreten Wert nennt der Vorsitz dazu allerdings nicht.

Kritik aus Grünen-Fraktion

Scharfe Kritik an den Vorschlägen Deutschlands übte der Agrarsprecher der Fraktion der Grünen/EFA im EU-Parlament, Martin Häusling. Nicht abgerufene Gelder für Eco-Schemes, die den Mitgliedstaaten laut Kommissionsvorschlag verlorengehen, ohne jegliche Umweltauflagen in der Ersten Säule ausgeben zu dürfen, sei abzulehnen. Das Argument von mehr Flexibilität, falls die Ökoregelungen noch nicht praxisreif seien, bedeute im Klartext das Umlenken von Geldern, die in eine ressourcenschonende Landwirtschaft fließen sollten, wieder unqualifiziert auf den Hektar streuen zu dürfen, monierte Häusling.

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