Das Veterinäramt des Kreises Siegen-Wittgenstein plant – ausweislich seines Anhörungsschreibens vom 9. Dezember 2022 – den Erlass einer Ordnungsverfügung, um dem Wisent-Trägerverein umfangreiche Vorgaben für die Fütterung der Wisente und ihre Betreuung und Pflege aufzugeben. Dies meldete heute der Trägerverein Wisent-Welt-Wittgenstein. Zugleich werde dem Verein eine „kostenpflichtige Ersatzvornahme“ angedroht.
Zur Erläuterung: Eine Ersatzvornahme ist eine Möglichkeit der Verwaltung im öffentlich-rechtlichen Vollstreckungsrecht, vertretbare Handlungen durchzusetzen. Nimmt ein Verpflichteter (in diesem Fall der Trägerverein) eine vertretbare Handlung nicht vor, kann die Vollzugsbehörde die Maßnahme vornehmen lassen. Die Kosten werden dann dem Verpflichteten auferlegt.
Trägerverein tritt der Androhung entgegen
Die Wisent-Allianz kritisiert dieses Vorgehen deutlich, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Kreistagssitzung am Freitag dieser Woche. Zugleich tritt der Trägerverein der Androhung mit einer Stellungnahme deutlich entgegen. Eigenen Angaben zufolge hat er dabei nicht nur auf juristische Fehler und Widersprüche in der Vorgehensweise des Veterinäramtes hingewiesen, sondern auch auf die fehlende Darlegung angeblicher Gefahrenlagen.
Außerdem hat der Trägerverein an die Zusicherung von Landrat Andreas Müller zu kurzfristigen Winterfütterungen erinnert – und ferner daran, dass er bereits mehrfach angeboten habe, Ablenkungsfütterungen in diesem Winter auf der Grundlage einer einvernehmlichen Regelung im Auftrag des „nun zuständigen Kreises Siegen-Wittgenstein“ durchzuführen.
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