Geflügelpest in NRW

Die Aufstallungspflicht für Hausgeflügel ist aufgehoben

Westfalens Geflügelhalter dürfen ihre Tiere wieder draußen halten: Die Gefahr einer Infektion an Geflügelpest gilt inzwischen als "mäßig", sagt das zuständige Löffler-Institut.

Das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium hat die im April angeordnete Aufstallungspflicht für Hausgeflügel aufgehoben. Geflügelhalter in den betroffenen Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster dürfen seit Montag (17. Mai 2021) ihre Tiere wieder draußen halten.

Nach Angaben des Ministeriums ist seit dem 15. April 2021 in den Hausgeflügelhaltungen im Land kein Fall von Geflügelpest mehr aufgetreten. Auch bei Wildvögeln in NRW wird das Virus nur noch sporadisch nachgewiesen.

Das Risiko einer Infektionsausbreitung in Wasservögelbeständen hat das zuständige Friedrich-Loeffler-Institut als „mäßig“ herabgestuft. Gleiches gelte für die Gefahr eines Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbestände. Steigende Außentemperaturen und der fortgesetzte Rückzug von Wildvögeln in die nördlichen Brutgebiete werden als Gründe für die Entwicklung genannt.

Was bisher geschah: Virus erstmals 2020 nachgewiesen

Nach einem Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest im Kreis Gütersloh galt die Stallpflicht für Hausgeflügel seit dem 2. März 2021 für den Regierungsbezirk Detmold, aufgrund weiterer Ausbrüche seit dem 25. März 2021 auch für die Regierungsbezirke Münster und Arnsberg.

Nach Angaben des NRW-Landwirtschaftsministeriums war die Geflügelpest in 13 nordrhein-westfälischen Betrieben ausgebrochen und seit November 2020 bei 29 Wildtieren nachgewiesen worden. Mitte April 2021 sind im Kreis Coesfeld und Anfang Mai 2021 im Kreis Wesel noch vereinzelte Fälle unter Wildvögeln aufgetreten.

Bürgerinnen und Bürger sind weiterhin aufgerufen, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln dem Veterinäramt des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu melden. Von dort aus wird das Einsammeln und Beproben der Tiere organisiert. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollen nicht berührt, eingesammelt oder vom Fundort weggebracht werden.

Heinen-Esser: "Noch keine vollständige Entwarnung"

Für eine vollständige Entwarnung sei es „noch zu früh", sagte Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser. "Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz unserer Hausgeflügelbestände sind weiterhin zwingend zu beachten. Bei der Freilandhaltung von Geflügel ist sicherzustellen, dass Wildvögel keinen Zugang zu Futter- oder Wasserquellen des Hausgeflügels bekommen können, um Kontakte zu Wildvögeln so weit wie möglich zu verhindern."