Überbrückungshilfe III

Corona-Hilfe soll fließen – 5 % für ASP

Teilweise warten Landwirte seit Anfang November auf die Auszahlungen der Corona-Überbrückungshilfe. Jetzt sollen die dringend benötigten Gelder aber fließen. Pauschal werden 5 % für ASP abgezogen.

Teilweise warten Landwirte seit Anfang November auf die Auszahlungen der Corona-Überbrückungshilfe. Jetzt sollen die dringend benötigten Gelder aber fließen.

Anspruch bei 30 % Umsatzeinbruch

Unternehmen, die in der Zeit von November 2020 bis Juni 2021 in einem Monat Corona-bedingt einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % verglichen mit dem jeweils gleichen Monat im Jahr 2019 erlitten, hatten Anspruch auf die Überbrückungshilfe III für den jeweiligen Monat.

Schweinehalter warten auf die Gelder

Anträge konnten Landwirte bis 31. Oktober über „prüfende Dritte“, also ihre Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und vereidigte Buchprüfer, stellen. Während auf der Internetseite der Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen akribisch aufgelistet ist, wie viel staatliche Hilfe im Sektor Fischerei und Agrar bis zum 15. bzw. 30. Juni 2021 an wen geflossen ist, spitzt sich die Lage in NRW zu.

Für Anträge, die bis Juni 2021 gestellt wurden, sind bereits viele Abschlagszahlungen von 50 % innerhalb einer Woche geflossen. Im Moment verzögern sich die Zahlungen. Vor allem Schweinehalter warten. Sie benötigen die Gelder, die mehrere Zehn- bis Hunderttausend Euro ausmachen können, um ihre Liquidität zu sichern.

Aus dem NRW-Wirtschaftsministerium heißt es: „Kurz vor Ende der Antragsfrist sind bei den nordrhein-westfälischen Bewilligungsstellen aus allen Branchen noch einmal sehr viele Anträge eingegangen. Die Anträge werden nun sukzessive bearbeitet, geprüft und beschieden. Dem Land Nordrhein-Westfalen ist die angespannte finanzielle Situation vieler Unternehmen bewusst. Uns ist es ein Anliegen, alle Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten. Ergeben sich aufgrund des eingereichten Antrags Rückfragen zur Richtigkeit, kann es mitunter zu Verzögerungen kommen.“

Anträge liegen auf Eis

Viele Anträge lägen derzeit auf Eis, weil das Bundeswirtschaftsministerium hier prüft, ob die Corona-Pandemie und ihre Folgen – Stichworte Stau am Schlachtmarkt, Einbrüche im Außer-Haus-Verzehr, Preisverfall – der Auslöser für die Umsatzeinbrüche gerade bei den Schweinehaltern sind oder ob die Umsatzeinbrüche mit der Afrikanischen Schweinepest oder anderen Marktverwürfnissen zusammenhängen, sagt Steuerberater Felix Reimann von der wetreu Alfred Haupt KG, Münster.

Das bestätigen Landwirte, besonders Schweinehalter, uns. Teilweise seien die Auszahlungen für die Branche "Haltung von Schweinen" seit Anfang November nicht geflossen.

Corona oder ASP

Wie das NRW-Wirtschaftsministerium und die Bezirksregierung Münster gegenüber dem Wochenblatt erklären, stockten die Auszahlungen an die Branche „Haltung von Schweinen“, weil „nicht eindeutig war, dass die Umsatzverluste für landwirtschaftliche Betriebe überwiegend auf Corona oder nicht vielmehr auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) zurückzuführen waren“.

Auf Basis eines Gutachtens der Landwirtschaftskammer NRW vom 2.Dezember 2021, in dem es entscheidend um die Frage ging, wie hoch der Anteil der ASP-Folgen an den Einbußen zu bewerten sei, fanden die Präsidentin der Bezirksregierung Münster, Dorothee Feller, und Vertreter des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) vergangene Woche eine Lösung.

Gutachten: Preisrückgang ist coronabedingt

"In der Begutachtung ging es entscheidend um die Frage, wie hoch der Anteil der ASP-Folgen an den Einbußen zu bewerten sei. Dabei stand der Verdacht im Raum, dieser könne - unabhängig der Corona-Pandemie - vergleichsweise hoch sein. Ein Vergleich mit anderen, nicht von ASP betroffenen Märkten in Europa ergab jedoch, dass dort die Verluste während der Corona-Pandemie eine vergleichbare Entwicklung genommen haben", teilt ein Sprecher der Bezirksregierung Münster mit.

5 % für ASP

Für NRW haben sich die Beteiligten darauf verständigt, den Anteil der ASP-bedingten Ausfälle an den beantragten Hilfen entsprechend des Gutachtens jeweils pauschal mit 5 % anzusetzen. Diese werden nun in der Antragsbearbeitung entsprechend in Anrechnung gebracht.

Andere Bundeländer folgen der Praxis

Dieser Ansatz werde vom NRW-Wirtschaftsministerium mitgetragen und so auch von den vier übrigen Bezirksregierungen in NRW übernommen, teilt ein Sprecher der Bezirksregierung mit. Weitere Bundesländer wollen der Praxis, die auf Initiative der Bezirksregierung Münster entwickelt wurde, folgen.

Um die Überbrückungshilfe zu erhalten, hat der Landwirt nachzuweisen und zu bestätigen, dass der Umsatzrückgang Corona-bedingt ist. Das wird sich hinziehen. Aus dem gleichen Grund werden Bescheide auch nur vorläufig erteilt. „Sollte sich bei der Schlussrechnung, die bis 30. Juni 2022 zu erstellen ist, herausstellen, dass die Umsatzeinbrüche oder die Fixkosten niedriger sind und andere Gründe haben, als im Antrag angegeben, können die Fördergelder teilweise oder sogar vollständig zurückgefordert werden“, betont Steuerberater Felix Reimann.

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Bei der Auszahlung von Corona-Überbrückungshilfe gab es lange Zeit Probleme. Nun können Landwirte, die ihre Unterlagen vollständig eingereicht haben, mit einer Bewilligung rechnen.

Überbrückungshilfe III

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von Dr. Johanna Garbert

Auch Schweinemastfutter ist jetzt förderfähig. Zudem verlängert sich die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe bis zum 31. Oktober 2021.

Das Bundesfinanzministerium will den Durchschnittssatz für pauschalierende Betriebe bereits ab 1. Januar 2022 auf 9,5 % senken. Es ist sinnvoll, viele Lieferungen noch dieses Jahr zu tätigen.