"Ein klares Zukunftssignal für mehr Klimaschutz und mehr Erneuerbare Energie" , so schätzt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2021 ein. Am gestrigen Donnerstag verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition die langerwartete Novelle.
Doch Altmaiers positive Einschätzung teilen längst nicht alle. Die Oppositionsparteien stimmten geschlossen gegen das Gesetz. Nachdem am heutigen Freitag auch der Bundesrat zustimmte, kann die Novelle zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Ausbaupfade in der Kritik
Mit der Novelle formuliert die Bundesregierung erstmals gesetzlich das Ziel der Treibhausgasneutralität noch vor dem Jahr 2050 für den in Deutschland erzeugten und verbrauchten Strom. Bis zum Jahr 2030 gilt das Zwischenziel 65 % erneuerbare Energie im Stromsektor.
Um diese Ziele zu erreichen, sieht die große Koalition folgende Ausbaupfade vor: Die jährlichen Ausschreibungsmengen sollen
- für Wind an Land zwischen 2,9 und 5,8 GW,
- für Photovoltaik zwischen 1,9 und 2,0 GW und
- für Biomasse bei 500 MW liegen.
Verbände, Klimaschützer und Oppositionsparteien wie Bündnis 90/Die Grünen und die Linken kritisieren, dass mit den im EEG 2021 vorgesehenen Ausbaupfaden die Ziele für 2030 und 2050 bei weitem nicht zu erreichen sind. Dabei beziehen sie sich auf verschiedenen wissenschaftliche Gutachten.
Neu im EEG 2021 ist eine Verordnungsermächtigung, die es der Bundesregierung ermöglicht, die Ausbaupfade ohne weitere Parlamentsbeteiligung anzupassen. Die erste Anpassung hat Altmaier bereits für das erste Quartal 2021 angekündigt.
Ebenfalls mit den Stimmen der Regierungskoalition beschlossen wurde ein Entschließungsantrag, auf den sich Union und SPD kurzfristig geeinigt hatten. Der Antrag gibt der Bundesregierung in 16 Punkte wegweisende Vorgaben für die weitere Ausgestaltung des EEG. So solle unter anderem der Ausbau der erneuerbaren Energien in Zukunft ohne Förderung erfolgen, die EEG-Umlage schrittweise gesenkt werden und im Bereich Windenergie zusätzliche „kosteneffiziente Maßnahmen zur Stärkung der Bürgerenergie und der Akzeptanz vor Ort“ vorgeschlagen werden.
Neue Anschlussregelungen
Neu sind Anschlussregelungen für ausgeförderte Photovoltaik- und Windkraftanlagen. Die Novelle setzt Anreize für kleine Photovoltaik-Anlagen etwa auf Wohnhäusern. Dazu gehört die Befreiung von der EEG-Umlage bis zu einer installierten Leistung von 30 kW (gilt auch für Bestandsanlagen) und Verbesserung bei den Mieterstrommodellen.
Der Ausbaustreifen für PV-Freiflächenanlagen entlang Autobahnen und Schienen wird von 110 m auf 200 m ausgeweitet. Im Bereich Biogas steigen die Gebotshöchstwerte sowie der Flexibilitätszuschlag. Die Deckelung der Flexibilitätsprämie wird gestrichen. In der Sondervergütungsklasse für Güllevergärung wird die Begrenzung der Bemessungsleistung für Neuanlagen gestrichen.
DIE KRITIK ÜBERWIEGT
Bei Verbänden und Opposition überwiegt die Kritik an der EEG-Hovelle. Julia Verlinden, energiepolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion schreibt auf ihrer Internetseite: „Die Regierungskoalition hat die Chance verpasst, (...) eine entscheidende Weiche für mehr Klimaschutz zu stellen.“ Die beschlossenen Ausbaumengen für Wind- und Solarenergie reichten vorne und hinten nicht, um die international vereinbarten Klimaschutzziele zu erfüllen. Wirklich wichtige Verbesserungen für die Energiewende würden von der Regierungskoalition nur angekündigt, aber nicht umgesetzt.
Udo Hemmerling, stellvertretender Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV) wertet den Beschluss zur EEG-Novelle als grundsätzlich positiv. Allerdings gebe das neue EEG widersprüchliche Signale an die Landwirtschaft. Die Förderung für den Weiterbetrieb von Bioenergieanlagen werde zwar deutlich verbessert, aber das „Kleingedruckte“ bei den Ausschreibungen enthalte neue Fußangeln. Negativ sei, dass der im Klimaschutzplan angekündigte Ausbau der Güllevergärung nicht umgesetzt werde.
Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) ist von der Novelle enttäuscht. „Leerstellen, Baustellen und Hindernisse prägen diese Novelle. Die Erhöhung der Ausbaupfade ist vertagt, das Bekenntnis zur Energiewende als öffentliches Interesse wieder herausgestrichen und die Ausschreibungen, einst als marktwirtschaftliches Instrument gepriesen, weiter kompliziert und ins Absurde geführt“, sagte BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.
Das Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben beleuchtet in Folge 1/2021 ausführlich, was mit dem EEG 2021 auf die Bereiche Wind, Photovoltaik und Bioenergie zukommt.