Erneuerbare Energie

Bundestag und Bundesrat beschließen die EEG-Novelle

Die Regierungsparteien haben die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen. Sie kann am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Allerdings gibt es erhebliche Kritik.

"Ein klares Zukunftssignal für mehr Klimaschutz und mehr Erneuerbare Energie" , so schätzt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2021 ein. Am gestrigen Donnerstag verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition die langerwartete Novelle.

Doch Altmaiers positive Einschätzung teilen längst nicht alle. Die Oppositionsparteien stimmten geschlossen gegen das Gesetz. Nachdem am heutigen Freitag auch der Bundesrat zustimmte, kann die Novelle zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Ausbaupfade in der Kritik

Mit der Novelle formuliert die Bundesregierung erstmals gesetzlich das Ziel der Treibhausgasneutralität noch vor dem Jahr 2050 für den in Deutschland erzeugten und verbrauchten Strom. Bis zum Jahr 2030 gilt das Zwischenziel 65 % erneuerbare Energie im Stromsektor.

Um diese Ziele zu erreichen, sieht die große Koalition folgende Ausbaupfade vor: Die jährlichen Ausschreibungsmengen sollen

  • für Wind an Land zwischen 2,9 und 5,8 GW,
  • für Photovoltaik zwischen 1,9 und 2,0 GW und
  • für Biomasse bei 500 MW liegen.

Verbände, Klimaschützer und Oppositionsparteien wie Bündnis 90/Die Grünen und die Linken kritisieren, dass mit den im EEG 2021 vorgesehenen Ausbaupfaden die Ziele für 2030 und 2050 bei weitem nicht zu erreichen sind. Dabei beziehen sie sich auf verschiedenen wissenschaftliche Gutachten.

Neu im EEG 2021...


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