Bundesregierung beschließt Gesetzespaket zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

Die Bundesregierung hat sich auf die Bedingungen für die Agrarzahlungen in Deutschland bis 2027 festgelegt. Sie übernimmt die Beschlüsse der Länder zur Agrarreform und ergänzt sie in Nuancen.

Das Bundeskabinett hat am Dienstagmorgen (13. April) die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland verabschiedet. Damit ebnet die Bundesregierung den Weg für die Agrarzahlungen von 2023 bis 2027. Im Kern haben Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) und Bundesumweltministerium (BMU) die Vereinbarungen der Länderagrarministerkonferenz von vor zwei Wochen zur Reform der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) in ihre Gesetzestexte übernommen und lediglich einige Lücken, die die Länder gelassen hatten, ausgefüllt.

Umschichtung beginnt 2022

Ab 2023 werden die Direktzahlungen in steigendem Ausmaß an Umweltleistungen gebunden oder zu Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen umgewidmet. Bereits ab kommenden Jahr steigt dafür die Umschichtung von Direktzahlungen in die 2. Säule zu den Agrarumweltmaßnahmen von 6 auf 8%. Ab dem Jahr 2023 erhöht sich die Umschichtung dann auf 10% und pro Jahr schrittweise weiter auf 15% im Jahr 2026.

Katalog der Öko-Regelungen wächst

Zudem fließen von den Direktzahlungen ab 2023 rund 25% der Mittel in die neuen Öko-Regelungen (Eco-Schemes). Den Katalog an Maßnahmen, aus denen Landwirte und Landwirtinnen für den Erhalt von Zahlungen wählen sollen, haben BMEL und BMU in ihren Verhandlungen erweitert. Danach sollen über die Öko-Regelungen

  • Grünland Extensivierungen, die auf bestimmte Zielarten ausgerichtet sind,
  • ein vollständiger Verzicht auf Pflanzenschutzmittel für bestimmte Kulturen und
  • ein Bonus für ökologische Leistungen in Schutzgebieten

honoriert werden können. Bisher hatte das BMEL schon folgende Öko-Regelungen vorgesehen:

  • Erhöhung des Umfangs der nichtproduktiven Flächen und Landschaftselemente über 3% der Fläche hinaus
  • Anlage von Blühstreifen, Blühinseln oder...