Bundesrat: Grünes Licht für einheitliche Ausweisung der Roten Gebiete

Der Bundesrat hat bundeseinheitlichen Vorgaben für die Ausweisung der Roten Gebiete im Rahmen der Düngeverordnung zugestimmt. Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium zeigen sich zufrieden.

Der Bundesrat hat den Weg frei gemacht für weitgehend einheitliche Vorgaben bei der Ausweisung der Roten Gebiete. Die Länderkammer stimmte gestern (18.09) der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung) nach Maßgabe von einer Reihe von Änderungen zu. Die zuvor von der Bundesregierung als kritisch eingeschätzten vier Ausschussempfehlungen fanden keine Mehrheit. Dies gilt auch für einen von zwei Plenaranträgen des Saarlandes, der nach Einschätzung des Bundes dem Ziel einheitlicher Vorgaben für die Länder zuwider gelaufen wäre. Die AVV soll Ende September in Kraft treten.

Jetzt sind Länder in der Verantwortung

Das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesumweltministerium begrüßten die Änderung der AVV als „letzten nötigen Schritt auf Bundesebene, um die EU-Nitratrichtlinie in Deutschland umzusetzen“: Nun seien die Länder in der Verantwortung, ihre Gebietsausweisungen zu überprüfen und anzupassen sowie die Landesdüngeverordnungen bis zum Jahresende zu überarbeiten. „Mit der Umsetzung durch die Länder und der bereits vollzogenen Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juni 2018 vollständig umgesetzt“, betonten die beiden Ressorts in einer gemeinsamen Erklärung.

Ihren Angaben zufolge erhalten die Länder nunmehr erweiterte fachliche Grundlagen, um die mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete zu überarbeiten und neu auszuweisen. Mit der AVV würden außerdem die Vorgaben zur einheitlichen Ausweisung dieser Gebiete festgelegt. Festgeschrieben würden qualitative Anforderungen an die Messstellen. Das Messstellennetz müsse durch die Länder angepasst werden. Die Vorgehensweise bei der verbindlichen Binnendifferenzierung werde einheitlich festgelegt, um die Verursachergerechtigkeit zu erhöhen. Zudem flankiere die Bundesregierung die ordnungsgemäße Umsetzung der europäischen Nitratrichtlinie ab Mitte 2021mit einem bundesweiten Monitoring.

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