Umwelt- und Landwirtschaftsministerium einigen sich

Bundeskabinett beschließt Insektenschutz

Das Bundeskabinett hat heute das Insektenschutzpaket beschlossen. Bundeslandwirtschafts- (BMEL) und Bundesumweltministerium (BMU) einigen sich auf Regeln zum Insektenschutz und sprechen von einem "guten Kompromiss".

Das Bundeskabinett hat heute das Insektenschutzpaket beschlossen. Sowohl das Bundeslandwirtschafts- (BMEL) als auch das Bundesumweltministerium (BMU) sprechen nach ihrer Einigung auf Regeln zum Insektenschutz von einem guten Kompromiss. Dieser wurde mit dem Kanzleramt eng abgestimmt, heißt es aus beiden Häusern.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner fügt dem Kabinettsbeschluss noch eine eigene Protokollerklärung zu, laut der den Ländern Abweichungsmöglichkeiten gesetzlich zugesichert werden sollen. Die CDU/CSU-Fraktion hat bereits Änderungen im Bundestagsverfahren angekündigt.

Inkrafttreten frühestens im Sommer 2021

Beim Bundesnaturschutzgesetz mit den Regelungen zum Biotopschutz von artenreichem Grünland und bestimmten Streuobstwiesen muss der Bundestag noch über die Gesetzesvorlage abstimmen. Bei den Regelungen zum Pflanzenschutz in Schutzgebieten, den Gewässerrandstreifen und dem Glyphosat-Ausstieg sind hingegen die Länder über den Bundesrat noch am Zug.

Sowohl das BMU als auch das BMEL versicherten gegenüber top agrar, dass durchaus noch mit Änderungen an den Regierungsentwürfen im Bundestag und Bundesrat gerechnet wird. Dennoch gaben sie sich optimistisch, dass die Vorhaben noch vor der Bundestagswahl auch beschlossen und zu einer großen Einigung kommen werden.

Sollten die Beratungen im Bundestag und Bundesrat für die Regelungen noch vor der Sommerpause und damit vor der Bundestagswahl zu einer Einigung kommen, dann wäre der früheste Termin für das Inkrafttreten der Juli 2021.

Die Entwürfe im Detail

Im Detail haben sich die Ministerien auf folgendes geeinigt:

  1. Pflanzenschutzeinschränkungen in Schutzgebieten: In nationalen Schutzgebieten und nur bei Grünland und Wald auch in FFH-Gebieten gilt künftig ein Verbot für Herbizide und Bestäuber-schädliche Insektizide. Auch davon gibt es Ausnahmen, wenn Wälder etwa von Borkenkäfern geschädigt werden. Vogelschutzgebiete sind von den Regeln nicht betroffen. Auch der Ackerbau...