Die EU-Kommission hat am Dienstag vergangener Woche ihren Vorschlag zur Reform der EU-Industrieemissionsrichtlinie vorgelegt. Künftig sollen Tierhalter mit mehr als 150 Großvieheinheiten (GVE) unter die strengen EU-Emissionsregelungen für Industriebetriebe fallen. Das soll für Schweine-, Geflügel- und erstmals auch Rinderhalter gelten. Im Rechtstext bezeichnet die EU-Kommission die betroffenen Betriebe als „agrarindustrielle Einrichtungen“.
Der für die Richtlinie zuständige Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans, erhofft sich von den Vorschlägen „eine erhebliche Verringerung der Schadstoffemissionen von Industrieanlagen und den größten Tierhaltungsbetrieben“. Die Kommission will mit der überarbeiteten Richtlinie sowohl Emissionen von Schwermetallen, Stickoxiden und Feinstaub als auch von klimawirksamen Gasen verringern.
DBV und COPA alarmiert
Sowohl der Deutsche Bauernverband (DBV) als auch die Dachorganisation der europäischen Bauernverbände (COPA) sind alarmiert. DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken kritisiert die geplante Novelle massiv: „Wird dieser Richtlinienentwurf so umgesetzt, ist das der Einstieg in die Abwicklung der bäuerliche Tierhaltung in Deutschland und Europa. Die vorgestellten Begründungen der Kommission lassen eher vermuten, dass darin die eigentliche Agenda besteht.“
Betroffen seien davon gerade kleine und mittlere Betriebe, so der DBV. Beispielsweise müsste ein Milchviehbetrieb mit etwa 100 Kühen plus Nachzucht oder ein Schweinemäster mit 500 Mastplätzen weitreichende und kostenträchtige Emissionsminderungsmaßnahmen im Stall umsetzen. Das sei wirtschaftlich nicht tragbar und kontraproduktiv für das Tierwohl, so der DBV in einer Stellungnahme. In ihrem Berechnungsschlüssel setzt die EU 0,3 GVE pro Mastschwein an.
Auswirkungen unklar
Welche konkreten Anforderungen auf die Tierhalter zukommen, ist bislang noch unklar. Die EU-Kommission verspricht in ihrer Veröffentlichung, „dass sich der bürokratische Aufwand für die Tierhalter minimal hält“. Die EU-Behörde geht davon aus, dass künftig rund 185 000 Betriebe in der EU unter die Regelungen fallen. Das seien 13 % der europäischen Tierhalter. Aktuell betrifft die Richtlinie 20 000 Betriebe.
Ihren Vorschlag muss die EU-Kommission jetzt mit den EU-Mitgliedstaaten und dem Europaparlament verhandeln. Krüsken hofft auf mildernde Umstände: „Rat und Parlament müssen der heimischen Erzeugung in bäuerlichen Strukturen eine Zukunft geben und auf Basis einer fundierten Folgenabschätzung die Vorschläge ändern.“
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