Umbau der Tierhaltung

Borchert: Wir haben keine Sonderabgabe vorgeschlagen

Jochen Borchert ist überrascht davon, dass die FDP über eine Sonderabgabe auf tierische Produkte diskutiert. Seine Kommission lehne diese strikt ab und habe sich für eine mengenbezogene Abgabe ausgesprochen.

Vergangene Woche äußerte die FDP Bedenken an einer Tierwohlabgabe, die zur Finanzierung von Stallumbauten dienen soll. Überrascht von dieser aktuellen Diskussion zeigte sich der Vorsitzende des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung, Jochen Borchert. „Ich bin erstaunt, dass sich die FDP mit einem Vorschlag befasst, den wir ausdrücklich nicht befürworten“, sagte der frühere Bundeslandwirtschaftsminister gegenüber Agra-Europe.

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Frank Sitta, hatte vergangene Woche erhebliche Zweifel an der möglichen Einführung einer Sonderabgabe auf tierische Produkte geäußert und sich dabei eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag berufen. Insbesondere für eine Sonderabgabe, bei der die Finanzierungszweck im Vordergrund stehe, sei der verfassungsrechtliche Spielraum sehr gering, so der Wissenschaftliche Dienst.

Verbrauchssteuer keine Sonderabgabe

Borchert verwies nun auf den im Februar vorgelegten Ergebnisbericht der von ihm geleiteten Kommission. Darin hätten sich die Mitglieder für eine mengenbezogene Abgabe auf tierische Produkte als die am besten geeignete Lösung für die Finanzierung des Umbaus ausgesprochen. Eine solche Abgabe sei technisch als Verbrauchssteuer umzusetzen und könne als Tierwohlabgabe bezeichnet werden, heißt es in dem Text.

„Eine Sonderabgabe haben wir aufgrund der damit verbundenen verfassungsrechtlichen Bedenken bewusst nicht empfohlen“, betonte Borchert. Sie komme aus Sicht des Kompetenznetzwerks als Finanzierungsinstrument nicht in Frage. Die verfassungsrechtlichen Risiken seien den Mitgliedern von Beginn an bewusst gewesen.

Mittel an Länder durchreichen

Während eine Sonderabgabe streng zweckgebunden ist, würde eine Verbrauchssteuer dem Bundeshaushalt zufließen. Das Kompetenznetzwerk verweist auf die Herausforderung, die Mittel an die Länder durchzureichen, die für die Tierwohlförderung zuständig sind. Vorgeschlagen wird ein „Sonderrahmenplan Tierwohl“ mit besonders hohen Kofinanzierungssätzen des Bundes. Ein Satz von beispielsweise 90 % wäre der Kommission zufolge formal und inhaltlich begründbar.


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