Falsche Auditoren unterwegs

Betriebskontrollen: Sind die Prüfer echt?

Tierschutzaktivisten geben sich als Auditoren aus. Wie erkennen Sie, ob der Prüfer "echt" ist?

Tierschutzaktivisten geben sich aktuell verstärkt als Auditoren von Qualitätssicherungssystemen aus, um sich unerlaubt Zugang auf landwirtschaftlichen Betriebe zu verschaffen. Das teilte kürzlich die QS Qualität und Sicherheit GmbH mit und rief Landwirte zu erhöhter Aufmerksamkeit und Vorsicht auf.

Die Landwirtschaftskammer NRW erläutert deshalb, wie Prüfungen der Stabsstelle 04, Kontrolle Düngung und des Technischen Prüfdienstes der EU-Zahlstelle ablaufen und woran zu erkennen ist, ob die angeblichen Prüfer wirklich von der Kammer sind.

Der Technische Prüfdienst der EU-Zahlstelle kontrolliert, ob landwirtschaftliche Betriebe in Nordrhein-Westfalen die förderrechtlichen Verpflichtungen einhalten. Dazu gehören Flächen- und tierbezogene Kontrollen für Fördermaßnahmen der ersten und zweiten Säule, Flächenbezogene Cross Compliance Kontrollen und Kontrollen bei Investionsfördermaßnahmen.

Die Prüfungen werden größtenteils vorher angekündigt, unangekündigte Kontrollen finden nur statt, wenn eine Ankündigung rechtlich unzulässig ist. Kontrollen der Investionsförderungen und des Cross-Compliance finden ganzjährig statt. Flächenprüfungen werden hauptsächlich in der Zeit von Mai bis Oktober durchgeführt; zu anderen Zeiten sind aber Auflagenkontrollen möglich.

Die Stabsstelle 04 prüft das Düngerecht, das heißt die Einhaltung der Vorschriften der Düngeverordnung, der Verbringensverordnung, der Wirtschaftsdüngenachweisverordnung, der Landesdüngeverordnung und der Stoffstrombilanzverordnung. Die Stabsstelle 04 prüft derzeit wegen Corona nicht vor Ort. Stattdessen werden nur Aktenprüfungen durchgeführt. Sobald wieder Vor-Ort-Kontrollen stattfinden, melden sich die Prüfer vorab telefonisch an, machen einen Termin und schicken den Landwirten bei Bedarf ein Schreiben mit dem Briefkopf des Direktors der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragtem, aus dem hervorgeht, welche Unterlagen vorzulegen sind. Das Düngerecht wird ganzjährig geprüft.

Die Prüfer der Stabsstelle 04 und des Technischen Prüfdienstes können sich mit einem Dienstausweis ausweisen. In Zweifelsfällen können Landwirte bei der Verwaltung des Technischen Prüfdienstes oder der Stabsstelle 04 anrufen, die über die Zentrale der Landwirtschaftskammer unter 0251/2376-0 erreichbar sind.