Entscheidung des BGH zu vorzeitiger Kreditrückzahlung

Bank muss 21 500 € an Kunden zahlen

Entscheidung des BGH zu vorzeitiger Kreditrückzahlung: Bei Fehlern im Kreditvertrag stehen Banken und Sparkassen keine Vorfälligkeitsentschädigung zu. Kunden müssen nicht zahlen.

Entscheidung des BGH zu vorzeitiger Kreditrückzahlung: Bei Fehlern im Kreditvertrag stehen Banken und Sparkassen keine Vorfälligkeitsentschädigung zu. Kunden müssen nicht zahlen.

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Auto, Küche, Haus – wer sich in Form von Raten- oder Baukrediten Geld bei der Bank oder Sparkasse leiht, muss es nach Ablauf des Kredits zurückzahlen. Kündigt man den Kredit vor Ablauf oder zahlt die Summe eher zurück, muss man eine „Vorfälligkeitsentschädigung“ zahlen. Diese ist ein Ausgleich für den Zinsgewinn, den die Bank bzw. Sparkasse für das Darlehen während der restlichen Zins­bindung bekommen hätte.

Klarheit beim Kreditvertrag

Über diese konkrete Entschädigung gerade bei Baufinanzierungen müssen die Geldinstitute ihre Kunden deutlich belehren. Das hat der Gesetzgeber für seit 21. März 2016 abgeschlossene Immobilienkredite vorgegeben. In der Praxis sieht es oft so aus, dass Geldinstitute die Vorgaben nicht einhalten. Daher landet der „Ausstieg aus der Hausfinanzierung“ immer öfter als Streitfall zwischen Kunden und Bank bzw. Sparkasse vor Gericht.

Die Rechtsprechung sagt: Bei Fehlern im Vertrag muss die Bank bzw. Sparkasse ihren Kunden die gezahlte Entschädigung erstatten. Zugrunde liegt ein Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts (OLG) gegen die Commerzbank (Az. 17 U 810/19), welches der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte. Das berichtet „Finanztest“.

Berechnung der Commerzbank fehlerhaft

Konkret geht es um 21  477 €, die ein Kunde der Commerzbank für die Ablösung zweier Baudarlehen zahlen musste. Das Frankfurter OLG befand, dass die Ausführungen der Commerzbank zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprachen. Diese müssen nämlich „klar, prägnant, verständlich und genau“ sein.

Das war nicht der Fall. Deshalb erfolgte die Leistung ohne Rechtsgrund, da keine Zahlungsverpflichtung bestand. Die Commerzbank musste dem Kunden die rund 21  500 € erstatten.

Urteil ist wichtig für alle Kunden

„Dieses Urteil ist auch für Kunden anderer Banken und Sparkassen von besonderer Bedeutung, weil es sie vor unangemessenen Forderungen seitens der Geldinstitute beim Ausstieg aus Hausfinanzierungen schützt und es ihnen ermöglicht, im Zuge der Ablösung ihrer Hausfinanzierungen eine Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden“, kommentiert Thomas Remmert, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht aus Lippstadt, das jetzt vom BGH bestätigte Urteil des OLG Frankfurt.

Kreditinstitute dürfen nur dann ­eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wenn sie den Kunden im Kreditvertrag klar und verständlich über die Berechnung der Entschädigung informierten. Bei den meisten seit 21. März 2016 ­abgeschlossenen Verträgen dürfte das fehlerhaft sein.

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