Afrikanische Schweinepest

ASP: Brandenburg fordert festen Zaun entlang der gesamten Grenze

Neue Seuchenlage: Brandenburgs Verbraucherministerin Ursula Nonnemacher fordert einen festen Zaun von der Uckermark bis zur Spree-Neiße zum Schutz vor infizierten Wildschweinen aus Polen.

Nach der amtlichen Bestätigung des ASP-Falls in Bleyen (wir berichteten) im Kreis Märkisch-Oderland haben Krisenstab und Landeskrisenzentrum die Arbeit sofort aufgenommen. Der Landkreis Märkisch-Oderland hat Mittwoch früh begonnen, das vorläufige Kerngebiet mit mobilen Schutzzäunen einzuzäunen.

Zwei getrennte Seuchengeschehen

Dieser ASP-Fall liegt circa 60 Kilometer entfernt von dem Kerngebiet, das in den Kreisen Oder-Spree und Spree-Neiße eingerichtet worden ist. „Damit haben wir eine neue Lage", erklärte Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher heute in Potsdam.

Nach ihrer Einschätzung handelt es sich in Brandenburg um zwei voneinander gentrennte Seuchengeschehen. In Westpolen gibt es ein hoch dynamisches Infektionsgeschehen. „Wir brauchen einen festen Zaun entlang der gesamten brandenburgisch-polnischen Grenze, und zwar durchgehend von der Uckermark bis Spree-Neiße, um einen Wechsel von infizierten Tieren zu verhindern“, forderte Nonnemacher in einer Pressekonferenz.

Fester Zaun: 6 Mio. € aus dem Landeshaushalt

Das Land Brandenburg will für den Bau von festen Wildschutzzäunen 6 Mio. € im aktuellen Etat locker machen. Die Einwilligung des Haushaltsausschusses des Landtages ist erforderlich. Das Finanzministerium bereitet kurzfristig einen entsprechenden Antrag vor. Finanzministerin Katrin Lange bekräftigte am Mittwochnachmittag: „Es muss alles unternommen werden, um die weitere Ausdehnung der Seuche wirksam zu unterbinden und den Landwirten in dieser sehr schwierigen Lage beizustehen.“

Jagdverbot und Fallwildsuche

Um den Fundort wird zunächst ein vorläufiges gefährdetes Gebiet mit einem Radius von circa 15 Kilometern festgelegt. Der Landkreis Märkisch-Oderland hat eine Tierseuchen-Allgemeinverfügung vorbereitet, mit der konkrete Maßnahmen für die Restriktionszonen festgelegt werden. Sie soll in Kürze in Kraft treten. Im gefährdeten Gebiet werden insbesondere folgende Maßnahmen zur Feststellung der Verbreitung und Verhinderung der weiteren Ausbreitung angeordnet:

  • Jagdverbot für alle Tierarten, um möglicherweise infiziertes Schwarzwild nicht unnötig aufzuschrecken,
  • Intensive Fallwildsuche durch geschultes Personal und unter Beteiligung von ortsansässigen Jägern,
  • Bergung und unschädliche Beseitigung aller Wildschweinkadavern unter hygienischen Bedingungen; dafür werden vor Ort Sammelstellen für Fallwild und Unfallwild aufgestellt,
  • Überprüfung der schweinehaltenden Betriebe hinsichtlich der Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen,
  • Vorläufige Nutzungsbeschränkungen für land- und forstwirtschaftlichen Flächen (zum Beispiel Ernteverbot für Maisfelder),
  • Untersagung von Veranstaltungen mit Schweinen,
  • Ermittlung von Jägern, die auch Schweinehalter sind,
  • Information und Schulung von Jägern,
  • Einrichtung einer Kernzone im gefährdeten Gebiet und deren Abgrenzung.

Insgesamt 38 bestätigte ASP-Fälle bei Schwarzwild

Es gibt jetzt insgesamt 38 bestätigte ASP-Fälle bei Schwarzwild im Land Brandenburg, davon sind 9 dem ersten Fundort nahe Schenkendöbern im Landkreis Spree-Neiße zuzuordnen, 28 dem zweiten Fundort nahe Neuzelle im Landkreis Oder-Spree und 1 dem neuen Fundort in Bleyen im Landkreis Märkisch-Oderland. Der erste ASP-Ausbruch wurde am 10. September amtlich festgestellt.