Die künftige Regierung will die erneuerbaren Energien stärker ausbauen. Schon 2030 sollen 80 % des Strombedarfs aus erneuerbaren Energien stammen. Dabei gehen sie von einem deutlich höheren Stromverbrauch aus als die bisherige Regierung: Er könnte zwischen 680 und 750 Terawattstunden (TWh) liegen. Um das Ziel zu erreichen, will die neue Regierung alte Hürden abbauen und neue Chancen eröffnen:
Energie-Planungen
Für den massiven Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein Instrumentenmix geplant aus dem staatlichen EEG sowie – für den förderfreien Zubau – langfristige Stromverträge oder den europaweiten Handel mit Herkunftsnachweisen. Zudem soll die regionale Stromvermarktung aus ausgeförderten Anlagen möglich werden.
Außerdem könnten Bürgerprojekte neuen Auftrieb bekommen, um z. B. den Strom aus gemeinsamen Anlagen auch selbst nutzen zu können. Gleichzeitig will die neue Regierung die De-Minimis-Regelung ausschöpfen. Das könnte unter anderem dazu beitragen, dass kleinere Bürgerwindparks nicht mehr am Ausschreibungssystem teilnehmen müssten.
Für die Bioenergie soll es eine „neue Zukunft“ geben, unter anderem mit einer nachhaltigen Biomassestrategie.
Bei der Windenergie will die künftige Regierung 2 % der Landesfläche ausweisen und das Ziel im Baugesetzbuch verankern. Auch in weniger windhöfigen Regionen sollen mehr Windräder entstehen. Zudem sollen das Repowering einfacher werden, Antikollisionssysteme beim Artenschutz helfen und Abstände zu Drehfunkfeuern und Wetterradaren sinken.
Genehmigungsvorgänge verkürzen
Um Genehmigungen zu beschleunigen, soll es bei der „Schutzgüterabwägung“ einen zeitlich begrenzten Vorrang für erneuerbare Energien geben, bis die Klimaneutralität erreicht ist. Das betrifft unter anderem den Artenschutz. Hier will die neue Regierung vom Schutz der Individuen zum Populationsschutz wechseln. Auch soll die Bewertung der Artenschutzprüfung bei Windparks künftig bundeseinheitlich sein. Mit externen Projektteams und gesetzlichen Genehmigungsfristen sollen Verfahren schneller werden.
Solarpflicht einführen und EEG-Umlage abschaffen
Bis 2030 sollen Photovoltaikanlagen mit 200 GW Leistung installiert sein. Dazu will die Ampelkoalition eine Solarpflicht für gewerbliche Neubauten einführen, Vergütungssätze anpassen und prüfen, inwieweit Deckel und Ausschreibungspflichten wieder entfallen können. Agri-Photovoltaik soll weiter gestärkt werden.
Die Wärmeversorgung soll bis 2030 zu 50 % klimaneutral sein.
Ein großer Streitpunkt der letzten zehn Jahre war die EEG-Umlage. Diese will die neue Regierung abschaffen und am 1. Januar 2023 in den Haushalt übernehmen. Finanziert werden soll sie über Einnahmen aus dem Emissionshandel. Zudem will die Ampel alle Ausnahmen überprüfen und die staatliche Förderung der erneuerbaren Energien soll mit Vollendung des Kohleausstiegs auslaufen.
Weitere Maßnahmen
Weitere Maßnahmen für die Energiewende aus dem Koalitionsvertrag:
- ein Kohleausstieg bis 2030,
- Bau moderner Gaskraftwerke an bisherigen Kraftwerksstandorten, die später auf klimaneutrale Gase umgestellt werden können,
- bessere Rahmenbedingungen für Wasserstoff und Fokus auf heimische Produktion, Ziel: 10 GW Elektrolyseleistung bis 2030,
- stärkerer Netzausbau mit Augenmerk auf „Stromautobahnen“,
- ein neues Strommarktdesign, um mit erneuerbaren Energien „gesicherte Leistung“ anzubieten und Speicher, Lastmanagement und andere Flexibilitäten stärker als bisher nutzen zu können,
- neue Möglichkeiten, um Strom in anderen Sektoren zu nutzen, der sonst aufgrund von Netzengpässen nicht produziert werden kann,
- weniger staatlich induzierte Preisbestandteile im Energiesektor
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