Nach einer langen Verhandlungsnacht haben sich die EU-Agrarminister in Luxemburg gestern früh mit qualifizierter Mehrheit auf eine gemeinsame Verhandlungsposition zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geeinigt. Gegen den von der deutschen EU-Ratspräsidentschaft vorgelegten Kompromissentwurf stimmte lediglich Litauen. Enthaltungen kamen von Rumänien, Bulgarien und Lettland.
Für die 387 Milliarden Euro, die nach dem Beschluss der Staats- und Regierungschefs von Juli 2020 bis 2027 in die Agrarpolitik fließen, schlägt der EU-Agrarrat im Einzelnen folgendes vor:
- Ein verpflichtendes Mindestbudget für die Eco-Schemes in der Ersten Säule von 20 %. Allerdings soll es die Möglichkeit geben, Umweltleistungen der Zweiten Säule unter bestimmten Bedingungen anrechnen zu dürfen. Laut Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner können auch Beihilfen zur Förderung des Tierwohls den Eco-Schemes zugeschrieben werden. Die einzelnen Mitgliedsstaaten sollen weitgehend selbst bestimmen können, wie sie die Umweltauflagen der Eco-Schemes gestalten.
Eco-Schemes: Ein Teil der Direkthilfen soll zukünftig daran geknüpft sein, dass die Landwirte an bestimmten Programmen zum Umweltschutz teilnehmen. Die Teilnahme an den Programmen ist freiwillig. Bei Nicht-Teilnahme entfällt das dafür vorgesehene Geld.
- Zweijährige Lernphase für die Eco-Schemes. Gelder, die 2023 und 2024 nicht für das neue Instrument der Eco-Schemes verwendet werden konnten, sollen in dieser "Lernphase" doch noch als Basishektarprämie an die Landwirte ausgezahlt werden können.
- Zwei Optionen für erweiterte Konditionalität. Mitgliedsstaaten haben im Rahmen der erweiterten Konditionalität zwei Optionen für die „nicht-produktiven Flächen“ (GLÖZ 9). Entweder – Option 1 - sollen 3% der Ackerfläche ausschließlich für nicht-produktive Flächen und Elemente vorgesehen werden. Dies käme laut BMEL einer Stilllegung gleich. Oder – Option 2 - soll ein Anteil von mindestens 5% für nicht-produktive Flächen und Elemente gewählt werden, wobei hierzu auch der Anbau von Zwischenfrüchten und stickstofffixierenden Pflanzen ohne Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zählt.
- Schwächere Vorgaben für landwirtschaftliche Betriebe unter 10 ha. Demnach müssen diese keinen Beitrag zur Finanzierung des Krisenfonds leisten. Des Weiteren sollen die Kleinlandwirte nach dem Willen des Agrarrates auch nicht 5% ihres Ackerlandes für nicht-produktive Flächen bereithalten müssen.
- Fakultative Kappung und Degression: Eine Kappung ist ausschließlich ab einem Betrag von 100.000 Euro möglich. Eine Degression darf bereits ab 60.000 Euro Basisprämie angewendet werden. Damit folgten die Agrarminister weitgehend den Empfehlungen des europäischen Rates.
- Erhöhte Basisprämie für Junglandwirte bleibt erhalten. Junglandwirte sollen bevorzugt Investitionsförderungen erhalten. Unternehmensgründer im ländlichen Raum und außerfamiliäre Betriebsnachfolger sollen ebenfalls finanzielle Unterstützung erhalten.
- Bis zu 1 % der Ersten Säule für Maßnahmen des Risikomanagements. Klöckner nannte in diesem Zusammenhang als Beispiel den Abschluss einer Mehrgefahrenversicherung.
Weitere Verhandlungen im Trilog
Auch die EU-Abgeordneten im Parlament haben einen Vorschlag zur Agrarreform vorgelegt. Für den morgigen Freitag ist die Schlussabstimmung des Parlaments zur Agrarreform vorgesehen. Im Gegensatz zum Agrarrat fordern die Parlamentarier ein verpflichtendes Mindestbudget für die Eco-Schemes von 30% der ersten Säule.
Wenn das Parlament sich abschließend positioniert hat, werden die unterschiedliche Standpunkte zur Agrarreform von Rat, Kommission und Parlament im sogenannten Trilog verhandelt. Ziel ist, den Trilog im ersten Quartal 2021 abzuschließen.
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