Antragsverfahren

Agrardieselentlastung online: Jetzt im BuG-Portal des Zoll anmelden

Ab dem kommenden Jahr kann der Antrag auf Dieselrückvergütung vollelektronisch erfolgen. Voraussetzung ist die Registrierung im Kundenportal des Zoll.

Die Zollverwaltung passt das Verfahren zur Agrardieselentlastung an. Künftig kann vollständig auf das Einreichen eines Antrages in Papierform verzichtet werden. Voraussetzung ist die Registrierung im Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG-Portal).

Bisher mussten Antragsteller dem Hauptzollamt zwingend einen Papierantrag vorlegen, und zwar auch, wenn er bereits online gestellt war.

Die Zollverwaltung teilt nun mit, dass ab 4. Januar eine vollständig elektronische Antragstellung möglich ist. Dafür steht das sogenannte Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG-Portal) zur Verfügung.

Um an der vereinfachten Registrierung teilnehmen zu können, müssen Antragsteller dem Hauptzollamt bis zum 10. Dezember E-Mail-Adresse und die dazugehörige Agrardieselnummer per E-Mail (ADV.hza-ff@zoll.bund.de) mitteilen.

Am 4. Januar erhalten die Antragsteller dann per Mail einen Link zur vereinfachten Registrierung.

Alternativ ist die direkte Registrierung über www.zoll-portal.de möglich.

Unabhängig vom elektronischen Antragsverfahren wird die schriftliche Variante noch für die kommenden drei Jahre möglich sein.