R+V öffnet Ernteversicherung für neue Kunden

Afrikanische Schweinepest: Sollten Landwirte die Ernteversicherung abschließen?

Die R+V bietet jetzt mit der ASP-Ernteversicherung Neukunden wieder Schutz vor den Risiken der Viruserkrankung. Lesen Sie Details zum Produkt und die Meinung der WLV Versicherungsberatung dazu.

Nachdem die R+V-Versicherung, Wiesbaden, im September 2020 den Abschluss einer Versicherung gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) gestoppt hatte, weil die Seuche in Brandenburg bei einem Wildschwein festgestellt wurde, wirbt sie nun für das Produkt "ASP-Ernteversicherung".

In diesem Beitrag lesen Sie Details zum Produkt und erfahren, in welchen Postleitzahlengebieten der Abschluss nicht möglich ist. Außerdem nimmt Bernhard Post, WLV Versicherungsberatung, Saerbeck, das Angebot unter die Lupe und gibt eine Stellungnahme ab. Denn ob man die ASP-Ernteversicherung benötigt, ist eine Frage, ob man trotz des staatlichen Entschädigungsanspruchs eine solche zusätzliche Absicherung benötigt.

ASP-Risiko und Ernteverluste

Für landwirtschaftliche Betriebe kann die Tierseuche finanzielle Folgen bis zur Existenzgefährdung haben – das gilt nicht nur in der Schweinhaltung, sondern auch Ackerbau- und Sonderkulturflächen sowie Grünland sind einem erheblichen Risiko ausgesetzt. „Sähen, düngen, ernten – all das ist in den betroffenen Regionen eingeschränkt oder sogar verboten“, teilt Albert Ziegler, Agrarexperte bei der R+V Versicherung, per Pressemitteilung mit. "Wird ein verdächtiges oder infiziertes Wildschwein gefunden, richten Behörden Gefährdungsbezirke ein, in denen für bestimmte Flächen auch Bearbeitungsverbote angeordnet werden können. Oft dauert es aber lange, bis die Gelder fließen", so der R + V-Agrarexperte und betont mit Blick auf das neue Produkt: „Die Bauern brauchen den Erlös aus der Ernte, um neues Saatgut oder Düngemittel zu kaufen. Die Ernteversicherung der R+V kommt zeitnah für den Verlust durch den ASP-Ausbruch auf und sichert so die Liquidität der Landwirte."

Landwirte haben Anspruch auf staatliche Entschädigung

Das sieht Bernhard Post, WLV Versicherungsberatung in Saerbeck, ähnlich: "Grundsätzlich haben Landwirte in solchen Fällen Anspruch auf staatliche Entschädigung. In welcher Höhe kann nicht pauschal gesagt werden, sondern wird immer konkret im Einzelfall ermittelt." Zugleich gibt er zu bedenken: "Sicher werden nicht alle Aspekte, die für den Landwirt einen Schaden darstellen können, auch in dem Anspruch auf staatlichen Entschädigungsanspruch berücksichtigt. Denkbare Schäden können sehr verschiedenartig sein und können auch im Vorfeld sicher nicht alle erfasst werden. Sollte ASP in einem Gebiet auftreten, kommt es letztlich auf die konkreten behördlich angeordneten Maßnahmen an und die Folgewirkungen für den Betrieb."

Details zur ASP-Ernteversicherung

Wie das Unternehmen R + V, das Teil der Genossenschaftlichen Finanzgruppe Volksbanken Raiffeisenbanken ist, gestern mitteilte, will es die Risiken durch ASP und die damit verbundenen finanziellen Folgen für Landwirte minimieren. Nun können auch Neukunden seit Beginn des Jahres in Verbindung mit der AgrarPolice wieder die ASP-Ernteversicherung abschließen.

Versichert sind zum Beispiel:

  • Verlust oder erhebliche Wertminderung der Ernte
  • Mehrkosten bei erforderlichen Änderungen in der Fruchtfolge (z.B. Sommerungen statt Wintergetreide)
  • Ertragsminderungen durch fehlende Dünge- und Pflanzenschutzmaßnahmen
  • Mehrkosten bei nachfolgenden Kulturen

Außerdem habe die R + V die Leistungen erweitert. Futtermais oder Weizen, der in den ASP-Regionen geerntet wird, wird vom Landhandel schlechter bezahlt. Für diese Wertminderung erstattet die R+ V bis zu zehn Prozent des Marktpreises. Für R+V-Bestandskunden werde die Produkthaftung kostenlos erweitert. Von der R+ V bestellt Sachverständigen ermitteln den Schaden.

Nicht versichert sind - Postleitzahlen
Auf Anfrage des Wochenblattes teilt Brigitte Römstedt, Pressesprecherin R+V Versicherung AG, mit: Der Abschluss ist überall möglich mit Ausnahme der Gebiete, die bereits Restriktionen infolge des Auftretens der ASP in der Wildschweinepopulation unterliegen.
Konkret sind dies derzeit folgende PLZ-Bereiche in Mecklenburg-Vorpommern 16928,16945, 16949, 19288, 19300, 19306, 19348, 19357, 19370, 19372 , 19374, 19376, 19386, 19395,17166, 17168, 17194, 18273, 18276, 18279, 18292, 18299 und in Brandenburg und Sachsen für die PLZ-Bereiche 019xx, 026xx, 027xx, 028xx, 029xx, 030xx, 031xx, 032xx, 152xx, 153xx, 155xx, 157xx, 158xx, 159xx

Kunden können individuelle Deckungsvarianten und Versicherungssummen, die sich nach Hektar und Kultur richten, wählen. Es gibt einen Bündelungsnachlass für Landwirte, die bereits die R+V-AgrarPolice oder R+V-Ertragsschadenversicherung abgeschlossen haben.

Die Versicherungssumme entspricht dem Erntewert der entsprechenden Kultur je Hektar. Der durchschnittliche Hektarwert liegt derzeit bei zirka 1500 €. Die Versicherungssumme (VSU) wird für die gesamte zu versichernde Fläche ermittelt und läge bei einem Betrieb mit 100 ha bei zirka 150000 €.

Die Beiträge unterscheiden sich je nach gewählter Haftzeit und nach dem vereinbarten Selbstbehalt (SB) im Schadenfall. Bei einer Haftzeit von 24 Monaten und 0 % SB läge der Beitrag für den Betrieb mit 100 Hektar und 1500 € VSU, also einer Gesamtversicherungssumme von 150000 € bei 780 € zuzüglich der gesetzlichen Versicherungssteuer, bzw. 7,80 € je Hektar. Bei einer Haftzeit von zwölf Monaten und einem SB von 20 % läge der Beitrag je Hektar bei 3,90 €.

Getreide & Co. gegen ASP versichern?

Wann ist die Versicherung sinnvoll - dazu nennt Bernhard Post, WLV Versicherungsberatung, vier Punkte.

  1. Grundsätzlich ist die Absicherung nur dort sinnvoll, wo Wildschweine in einem Gebiet auch vorkommen (können).
  2. Von Ernteverboten können grundsätzlich alle Landwirte betroffen sein, also Rindviehbetriebe genauso wie Schweine oder reine Ackerbaubetriebe.
  3. Es ist sicher ein Unterschied, ob die Flächen arrondiert liegen oder weit verstreut und was letztlich angebaut wird.
  4. R+V wird nach eigener Aussage auf jeden Fall in Vorleistung (unter Berücksichtigung evtl. staatlicher Entschädigungsansprüche) gehen, so dass die Liquidität für den Betrieb in jedem Fall durch so einen Fall nicht gefährdet wird. Beispiel: 20 ha Mais können im Oktober nicht geerntet werden und evtl. nicht oder nur mit Minderwert verkauft werden, da nur verspätet geerntet wurde.

Und das Fazit: Es besteht ein staatlicher Entschädigungsanspruch

Es können laut Post auch höhere Schäden entstehen. "Insgesamt ist die Frage unter Berücksichtigung des staatlichen Entschädigungsanspruchs zu sehen", sagt der Versicherungsxperte. "Ob man ein solche zusätzliche Absicherung benötigt, muss im Verhältnis vom Eintrittsrisiko, Schadenhöhe, Selbstbeteiligung und Beitrag unter Berücksichtigung der finanziellen Situation des Betriebes gesehen werden." Bei Fragen hilft die WLV Versicherungsberatung weiter.

ASP: Mehr als 3000 Fälle in Deutschland nachgewiesen

Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Mehr als 3140 Fälle der Afrikanischen Schweinepest wurden bisher (7. Januar 2022) laut Friedrich-Löffler-Institut in Deutschland nachgewiesen. Die Viruserkrankung ist extrem ansteckend. Für Haus- und Wildschweine ist das Virus meist tödlich. Die Weiterverbreitung der Tierseuche in andere Regionen soll unbedingt verhindert werden.

Menschen können die Tierseuche verbreiten: Denn auch ohne direkten Kontakt zwischen Wild- und Hausschweinen kann es zur Ansteckung kommen. Der Mensch kann das Virus über seine Schuhe, Fahrzeuge oder achtlos weggeworfene Speisereste ebenfalls verbreiten. Hygieneauflagen sind unbedingt einzuhalten.

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