300 Mio. Euro für mehr Tierwohl: Bundesprogramm Stallumbau startet

Mit 300 Mio. Euro unterstützt der Bund sauenhaltende Betriebe beim Umbau ihrer Ställe. Anträge können ab sofort gestellt werden.

Sauenhaltenden Betriebe in Deutschland können ab heute (16. September) einen Förderantrag für den Umbau ihrer Ställe stellen. Das mit 300 Mio. Euro dotierte Programm dient dazu, sauenhaltenden Betrieben die Anpassung an die Neuregelung der Kastenstandhaltung zu erleichtern und sieht einen Zuschuss von 40 % der förderfähigen Ausgaben vor.

Anträge können bis zum 15. März 2021 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt werden.

Dabei gelten folgende Voraussetzungen:

  • Die Höchstgrenze liegt bei 500.000 Euro je Betrieb und Investitionsvorhaben.
  • Das Bauvorhaben darf nicht mit einer Vergrößerung des Tierbestandes verbunden sein.
  • Das Vorhaben muss bis Ende des Jahres 2021 abgeschlossen sein.
  • Förderfähig sind auch die einzelbetriebliche Beratung für die Erstellung eines Um- oder Ersatzbaukonzepts.

Ausstieg aus der Kastenstandhaltung

Der Bundesrat hat Anfang Juli dieses Jahres mit der Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung einen weitgehenden Ausstieg aus der Kastenstandhaltung beschlossen. Nach Ablauf einer achtjährigen Übergangszeit dürfen Sauen außer im Abferkelbereich nur noch in Gruppen gehalten werden. In der Gruppe müssen jedem Tier 5 m² zur Verfügung stehen. Die Buchten müssen in Liege-, Fress- und sonstige Aktivitätsbereiche untergliedert werden. Im Abferkelbereich gilt eine Übergangszeit von 15 Jahren. Spätestens danach müssen Bewegungsbuchten eingerichtet sein. Die Fixationsdauer im Kastenstand wird dann auf fünf Tage um den Geburtszeitraum begrenzt.

Mehr zum Thema:

Nach Ende von Kastenstand droht rasanter Strukturwandel

von Dr. Bernhard Schlindwein

Ohne Änderungen bei Baurecht, Immissionsschutz und Förderung können Ferkelerzeuger die neuen Regeln zum Kastenstand nicht umsetzen.

Das Tauziehen um den Kastenstand ist beendet: Innerhalb von drei Jahren müssen Sauenhalter ein Umbaukonzept fürs Deckzentrum vorlegen oder die Betriebsaufgabe anmelden.