WLAV-Infoveranstaltung

12 € Mindestlohn und die Folgen

Der Mindestlohn, die Änderungen bei Minijobs und die Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit sind in diesem Jahr die Themen, die das Geschehen auf den landwirtschaftlichen Betrieben beherrschen.

Der Mindestlohn, die Änderungen bei Minijobs und die Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit sind in diesem Jahr die Themen, die das Geschehen auf den landwirtschaftlichen Betrieben beherrschen. Der Westfälisch-Lippische Arbeitgeberverband (WLAV) informiert.

Mindestlohn steigt

Im Jahr 2015 waren es 7,40 €, im ersten Halbjahr 2021 schon 9,50 € und im zweiten 9,60 €. Nach 10,40 € ab dem 1. Juli 2021 müssen alle Arbeitgeber einschließlich der Landwirte seit dem 1. Oktober 2022 bundesweit 12 € brutto je Arbeitsstunde zahlen. Das ist nicht das Ende. „Die landwirtschaftlichen Betriebe müssen sich auf eine weitere Anhebung einstellen“, berichtete Marion von Chamier, Rechtsanwältin und WLAV-Geschäftsführerin, vergangene Woche bei einer Online-Veranstaltung des WLAV.

Am 30. Juni 2023 wird die Mindestlohnkommission wieder tagen und wahrscheinlich eine weitere Erhöhung des Mindestlohns beschließen. Diese würde dann zum 1. Januar 2024 greifen. „Die Betriebe stehen vor großen Herausforderungen“, betonte von Chamier und kritisierte, dass in der Politik weiterhin keine Bereitschaft bestehe, eine Sonderreglung für osteuropäische Saisonarbeitskräfte (SAK) einzuführen.

Mindestlohn erhöht Kostendruck

Um...