Neues Antragsverfahren

Agrardieselantrag bis 30.9.

Bis 30. September haben Sie Zeit für den Agrardieselantrag, müssen sich dabei aber auf ein neues Antragsverfahren gefasst machen. Kümmern Sie sich daher schon bald und nicht erst Ende des Monats darum

Bis 30. September müssen Sie den Antrag auf Dieselrückvergütung für 2020 stellen – nach neuem Verfahren. Erst den Antrag online ausfüllen, dann die komprimierte Version unterschrieben per Post ans zuständige Hauptzollamt: Das geht nicht mehr. Bis 2023 können Sie noch den gesamten Antrag in Papier abgeben. Oder Sie stellen ihn digital über das Bürger- und Geschäftskunden (BuG)-Portal www.zoll-portal.de.

Landwirte gelten als Geschäftskunden. Das heißt: Meist müssen Sie erst unter www.elster.de ein ELSTER-Zertifikat für Organisationen beantragen. Das gilt auch, wenn Sie ein privates Zertifikat haben, das Sie über die ELSTER-Registrierungsfunktion „für mich“ erstellt haben.

Der Zoll hat Anfang des Jahres vielen per E-Mail einen Link geschickt, über den sie sich mit E-Mail und Passwort im BuG-Portal registrieren können. So sind viele Daten vorausgefüllt. Aber das ELSTER-Zertifikat müssen Sie trotzdem hinterlegen, was oft zu Problemen führt. Die Lösung laut Zoll: Sie löschen das BuG-Konto und legen ein neues an.

Bauernverbände oder Maschinenringe unterstützen Landwirte beim Antrag. Da es aber noch keinen Zugang zum BuG-Portal für Dienstleister gibt, arbeiten diese zunächst vor allem mit Papieranträgen. Der Zoll will bis November eine Lösung finden.