Zwischenfruchtdüngung — Nur wenn Sommerungen folgen

7. Oktober 2020 - Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenschutz für diese Woche.

Zwischenfruchtdüngung: Gemäß der Vollzugshinweise zur Umsetzung der Düngeverordnung in NRW hat eine Zwischenfrucht nur einen N-Düngebedarf, wenn im Folgejahr eine Sommerung als Kultur angebaut wird. Die gute fachliche Praxis besagt, dass möglichst kein...


Mehr zu dem Thema