Blattfleckenmonitoring: In der vergangenen Woche wurden die ersten Bonituren im Blattfleckenmonitoring durchgeführt, bei dem auf jeder Fläche die Befallshäufigkeit ermittelt wird. Über den Schlag verteilt, untersuchen die Experten dafür 100 Blätter aus dem mittleren Blattkranz auf Blattflecken. Bisher war kein Befall zu finden. Überschreitet ein Bestand die Bekämpfungsschwelle, sollten Anbauer reagieren. Dabei variiert die Schadschwelle je nach Zeitpunkt der Bonitur: Bis zum 31. Juli liegt sie bei 5 % befallener Blätter. Vom 1. August bis zum 14. August liegt die Schwelle bei 15 % und ab dem 15. August bei 45 %.
Wassererosion: Nach den diesjährigen Starkregenereignissen ist es auf einigen Flächen zu Erosion gekommen – auch auf Flächen, die mit Cruiser 600 FS-gebeiztem Saatgut bestellt wurden. Auch aktuell kann es wieder zu Erosionsereignissen kommen. Flächen, die nach CCWasser1 und CCWasser2 im Sinn der Landeserosionsschutzverordnung vom 27. Oktober 2015 (GV. NRW. S. 730) wassererosionsgefährdete Flächen sind, sind nach Unwettern wie Starkniederschlägen auf Wassererosion zu kontrollieren.
Nach der Länderverordnung vom 12.02.2021 (GV. NRW. Nr. 8 S. 132) sind die erosionsmindernden Maßnahmen bis zur Ernte aufrecht zu erhalten. Um die erosionsmindernden Maßnahmen zu verstärken, können Landwirte beispielsweise Gräben an gefährdeten Bereichen ziehen, Stroh auslegen oder Strohballen aufstellen, um eventuelle Wassermengen abzufangen. Diese Maßnahmen sollten die Landwirte mit Fotos dokumentieren. Entstehen dennoch Erosionsereignisse mit Auswirkungen auf andere – nicht mit Cruiser 600 FS-Saatgut bestellten – Flächen, ist dies nach §2 Absatz 2 b (GV. NRW. Nr. 8 S. 132 vom 12.02.21) unverzüglich beim Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer NRW zu melden.
Flächen auf blühende Pflanzen kontrollieren: Auf Flächen, auf denen mit Cruiser 600 FS gebeiztes Saatgut ausgesät wurde, müssen Anbauer ebenfalls darauf achten, dass bis einschließlich zum 31. Dezember 2022 keine Pflanzen zur Blüte gelangen. Zusätzlich dürfen sie nach den Zuckerrüben bis zum 31.12.2022 keine bienenattraktiven Pflanzen anbauen – es sei denn, diese beginnen erst nach dem genannten Termin zu blühen.