Blattlausmonitoring: Das aktuelle Blattlausmonitoring zeigt, dass die Experten in der vergangenen Woche auf rund der Hälfte aller Monitoringflächen in NRW Schwarze Bohnenläuse an den Zuckerrüben bonitiert haben. Der Befall liegt jedoch – mit Ausnahme einer Fläche – noch deutlich unter dem Bekämpfungsrichtwert von 30 %.
Auf einzelnen Flächen fanden sich auch erste Grüne Pfirsichblattläuse. Deren Befall liegt ebenfalls unter dem Bekämpfungsrichtwert von 10 %. Neben den beiden genannten Blattlausarten werden Fremdläuse wie Erbsenblattläuse oder Kartoffelblattläuse auf den Rüben bonitiert. Da diese aber in den Zuckerrüben keine Viren übertragen, ist eine Bekämpfung nicht notwendig. Dies zeigt sehr deutlich, dass eine genaue Bestimmung der Blattläuse sehr wichtig ist.
Jetzt sind eigene Flächenkontrollen wichtig, um zu beurteilen, ob eine Behandlung notwendig ist. Sollte dies der Fall sein, sollten Anwender Wirkstoffwechsel beachten und nützlingsschonende Insektizide bevorzugen. Denn neben Blattläusen befinden sich in den Flächen viele Nützlinge wie Florfliegen und vor allem Marienkäfer, die einen wichtigen Beitrag zur Blattlausbekämpfung leisten.
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Wassererosion: Landwirte sollten Flächen, die mit Cruiser 600 FS gebeiztem Saatgut bestellt wurden und nach CCWasser1 und CCWasser2 im Sinn der Landeserosionsschutzverordnung vom 27. Oktober 2015 (GV. NRW. S. 730) wassererosionsgefährdete Flächen sind, nach Unwettern und Niederschlägen auf Wassererosion kontrollieren. Nach der Länderverordnung vom 12. Februar 2021 (GV. NRW. Nr. 8 S. 132) sind die erosionsmindernden Maßnahmen bis zur Ernte aufrecht zu erhalten.
Sollten dennoch Erosionsereignisse mit Auswirkungen auf andere – nicht gemeldete und mit Cruiser 600 FS gebeizte – Zuckerrübenflächen erfolgen, ist die Wassererosion nach § 2 Absatz 2 b (GV. NRW. Nr. 8 S. 132 vom 12. Februar 2021) unverzüglich beim Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer NRW zu melden.
Die Meldung kann über E-Mail: psd-meldung@lwk.nrw.de, per Post: Pflanzenschutzdienst 62.3, Gartenstr. 11, 50765 Köln-Auweiler, oder per Fax (0221) 5340196443, unter der Angabe von Namen, Vornamen, Betriebsnummer, Feldblock (FLIK), Schlag und dem Teilschlag, erfolgen.