Blattlausmonitoring: In der vergangenen Woche wurden erneut 58 Zuckerrübenflächen auf den Befall mit Grünen Pfirsichblattläusen und Schwarzen Bohnenläusen bonitiert. Auf 21 Flächen wurde die Grüne Pfirsichblattlaus gefunden und bei vier Flächen lag der Befall bei ≥ 10 % befallenen Pflanzen. Die Schwarze Bohnenlaus wurde auf 53 Flächen bonitiert und auf vier Monitoringstandorten lag die Befallshäufigkeit bei ≥ 30 % befallenen Pflanzen. Von den insgesamt 61 Standorten wurden 13 bereits behandelt.
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Neben den Blattläusen sind auch viele Nützlinge auf den Flächen unterwegs, die bei der Blattlausbekämpfung helfen. Die Monitoringdaten werden in Befallskarten bei ISIP.de und Liz-online.de dargestellt, diese Daten ersetzen nicht die eigenen Feldkontrollen. Sollte eine Behandlung notwendig sein, sind nützlingsschonende Produkte zu bevorzugen.
Auflagen insektizide Notfallzulassungen
Die Insektizide Carnadine, Danjiri und Mospilan SG haben eine Notfallzulassung gegen Blattläuse als Virusvektoren in Zuckerrüben erhalten. Bei allen drei gilt die Auflage NG-unkodiert. Es dürfen keine Acetamiprid-haltigen Insektizide auf einer Fläche angewendet werden, auf der in den vergangenen zwei Kalenderjahren der Wirkstoff Acetamiprid ausgebracht wurde.
Für Pirimor G gibt es für die Indikation Getreide die Auflage NG362-1, die besagt, dass auf derselben Fläche in den nachfolgenden drei Kalenderjahren kein Produkt mit dem Wirkstoff Pirimicarb an-gewendet werden darf. Diese Auflage gilt aber ausschließlich für den Einsatz in Getreide. Wenn man Pirimor G im Rahmen der Notfallzulassung in Zuckerrüben einsetzt, gilt diese Auflage nicht. Beispiele:
- 2022: Pirimor G in Getreide –> Erst 2026 ist wieder ein Einsatz von Pirimicarb auf dieser Fläche möglich.
- 2022: Pirimor G (Notfallzulassung) in Zuckerrüben –> 2023 ist ein Einsatz von Pirimicarb auf dieser Fläche möglich.
- 2022: Pirimor G (Notfallzulassung) in Zuckerrüben + 2023 Pirimor G in Getreide –> Erst 2027 ist wieder ein Einsatz von Pirimicarb auf dieser Fläche möglich.
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