Meldepflichten Wirtschaftsdünger NRW

Wirtschaftsdünger: Noch bis zum 31. Januar melden!

Die neue Düngernachweisverordnung verpflichtet alle Abgeber und Empfänger von Wirtschaftsdünger ihre Nährstofflieferungen zu melden. Für das 2. Halbjahr 2022 läuft die Frist noch bis zum 31. Januar.

Im vergangenen Frühjahr wurde die Wirtschaftsdüngernachweisverordnung NRW geändert. Auch Betriebe die lediglich Wirtschaftsdünger aufnehmen sind jetzt in der Regel verpflichtet Aufnahmemeldungen im Meldeprogramm vorzunehmen. Alle Meldungen für das 2. Halbjahr 2022 müssen bis zum 31. Januar 2023 im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW getätigt werden. Nähere Infos: www.wochenblatt.com/meldepflicht

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