Start in die Düngesaison - Teil 2

Was gilt in roten Gebieten?

Viele Betriebe haben seit Dezember erstmals Flächen in sogenannten roten Gebieten. Wir geben einen Überblick, was jetzt zu beachten ist.

Viele Betriebe haben erstmalig Flächen im nitratbelasteten Gebiet oder neue Flächen sind mit der Neuausweisung zum 1. Dezember 2022 dazugekommen. Hier gelten gesonderte Regeln, die unbedingt zu beachten sind.

Bestandsschutz für Winterungen

Bitte prüfen Sie hier, ob sich die Betroffenheit Ihres Betriebes geändert hat: Für bereits vor der Neuausweisung ausgesäte und gedüngte Flächen gibt es weitgehende ­Bestandsschutzregelungen.

Weiter sind Betriebe, die auf ihren nitratbelasteten Flächen relativ extensiv wirtschaften, von einem Teil der Auflagen im nitratbelasteten Gebiet – Reduktion der...


Mehr zu dem Thema