Bevor die Keimblätter den Boden durchstoßen sind Rapskeimlinge eine begehrte Nahrung für Ackerschnecken. Nach dem Auflaufen fressen Schnecken auch Blätter und Stängel. Oberirdische typische Symptome sind ein unregelmäßiger Fenster-, Loch- oder Blattrandfraß. In dieser Phase bis zum Entfalten der ersten Laubblätter ist der Raps äußerst empfindlich. Je weiter sich der Bestand entwickelt, desto besser kann er die Schäden kompensieren. Ab dem 4. bis 6. Laubblatt ist Raps durch Schneckenfraß nicht mehr gefährdet.
Gefahr für den Keimling
Im Getreide treten die stärksten Fraßschäden in der Auflaufphase auf. Betroffen ist vor allem Winterweizen. Schnecken fressen bereits direkt nach dem Quellen der Körner am Embryo und den Keimblättern. Damit zerstören sie den Keimling schon im Ansatz. Ausgehöhlte Körner hinterlassen Fehlstellen auf dem Feld. Entfaltet Getreide das 2. Blatt, ist in der Regel kein Totalverlust mehr zu befürchten.
Schneckenkorn nötig?
Ob eine direkte Bekämpfung der Schnecken mit Schneckenkorn erforderlich ist, sollte über Kontrollen durchgeführt werden. Hierzu können spezielle Folien, feuchte Säcke o.ä. an mehreren Stellen auf dem Feld ausgelegt werden. Dabei wird Schneckenkorn abends unter die Folien oder Säcke ausgelegt. Morgens, bevor die Sonne die Fallen erwärmt und vorhandene Schnecken sich verkriechen, kann man dann nach Schleim und Schnecken schauen. Eine direkte Bekämpfung mit Schneckenkorn ist bei einem Befall von ein bis zwei Schnecken je Falle anzuraten. Zugelassen sind Präparate aus zwei Wirkstoffgruppen (Metaldehyd und Eisen-III-phosphat).
Selbstverständlich müssen die Auflagen der Präparate gegen Nacktschnecken berücksichtigt werden.
- Auflage NT 672: Anwendung bis max. 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze (z. B. Metarex Inov, Slug-Off).
- Auflage NT 870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
Außer Axcela und Metarex Inov besitzen alle in der Tabelle „Ausgewählte Mittel zur Nacktschneckenbekämpfung“ diese Auflage.
- Auflage VH 301-1: Auf der Verpackung ist ein Verfallsdatum vom Hersteller anzugeben. Dieses darf einen Zeitraum von sechs Monaten nach der Produktion nicht überschreiten.
Das bedeutet: Ist das Verfallsdatum erreicht, muss das Mittel als Sondermüll entsorgt werden.
Randbehandlung kann ausreichen
Wenn sich die Befallssituation nur am Feldrand kritisch darstellt, reichen Randbehandlungen aus. Werden nach einer Bekämpfung erneut Fraßschäden an den jungen Pflanzen beobachtet, kann unter Beachtung der entsprechenden Wartezeiten eine Wiederholung der Maßnahme bis zum Erreichen der empfindlichen Entwicklungsstadien der Pflanzen erfolgen.
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