Saatgutvermehrung — Trennstreifen und Mindestabstände

23. September 2020 - Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenschutz für diese Woche.

Saatgutvermehrung – Trennstreifen und Mindestentfernungen beachten: Bei Saatgutvermehrungsflächen ist bei Getreide auf eine saubere Trennung zu Nachbarschlägen zu achten. Grundsätzlich ist zwischen Vermehrungsbeständen und angrenzenden Mähdruschfrüchten immer ein Trennstreifen von mindestens 40 cm erforderlich, um mechanische Vermischungen bei der Ernte zu vermeiden. Wenn der Trennstreifen nicht bei der Aussaat angelegt wird, muss er später zum Zeitpunkt der Feldbesichtigung nachträglich durch Fräsen oder Herausmähen hergestellt werden.

Bei den Fremdbefruchtern wie z.  B. Roggen sind zudem noch bestimmte Mindestentfernungen zu benachbarten Feldbeständen einzuhalten, um Einkreuzungen zu verhindern. Auch bei den Selbstbefruchtern Wintergerste und...


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