Das BVL hat mit Wirkung ab 1. Juni 2021 für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Metalaxyl-M das Ruhen der Zulassung angeordnet. Die folgenden Pflanzenschutzmittel sind davon betroffen:
- Maxim Quattro (008512-00)
- Maxim XL (034676-00)
- Vibrance SB (008594-00)
- WAKIL XL (006500-00)
Für den Gemüsebau ist davon WAKIL XL in Buschbohnen und Erbsen von Bedeutung.
Die Anordnung des Ruhens schließt auch die Zulassungserweiterungen mit ein. So sind auch die Anwendungen des Pflanzenschutzmittels Maxim XL (034676-00) zur Behandlung von Saatgut, das zur Aussaat im Gewächshaus bestimmt ist, nicht mehr zulässig:
- Frische Kräuter gegen Auflaufkrankheiten, Falsche Mehltaupilze (01-005)
- Rucola-Arten gegen Auflaufkrankheiten, Falsche Mehltaupilze (01-003)
Damit dürfen die genannten Pflanzenschutzmittel ab dem 1. Juni 2021 nicht mehr in Verkehr gebracht und nicht mehr angewendet werden.
Saatgut, das in anderen EU-Ländern mit regulär zugelassenen Metalaxyl-M Beizen (z.B. Apron XL) behandelt wurde, darf weiterhin im Gewächshaus ausgesät werden. Hintergrund: Bei der Erneuerung der Genehmigung des Wirkstoffs hat die Europäische Kommission mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/617 die Aussaat von Saatgut, welches mit Metalaxyl-M enthaltenden Pflanzenschutzmitteln behandelt wurde, eingeschränkt. Demnach darf ab dem 1. Juni 2021 behandeltes Saatgut nur noch im Gewächshaus ausgesät werden.
Sollte in Zukunft die Genehmigung des Wirkstoffs um die Aussaat von behandelten Saatgut im Freiland ergänzt werden, könnte das Ruhen der Zulassungen wieder aufgehoben werden. Darüber würde das BVL in einer separaten Fachmeldung informieren.