Rapsvermehrung — Trennstreifen und Mindestentfernungen

11. August 2020 - Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenschutz für diese Woche.

Rapsvermehrungen – Bei der Aussaat an Trennstreifen und Mindestentfernungen denken: Grundsätzlich ist wie bei allen Saatgutvermehrungsflächen auch bei Raps auf eine saubere Trennung zu Nachbarschlägen zu achten. Um mechanische Vermischungen zu verhindern, Vermehrungsbestände von angrenzenden Feldbeständen durch deutliche Trennstreifen von mindestens 40 cm abgrenzen. Hybridvermehrungen werden im Streifenanbau angelegt, dabei wechseln breitere Streifen von Mutterlinie und schmalere Streifen von Vater­linie. Hier muss der Trennstreifen zwischen den Erbkomponenten mindestens 80 cm breit sein. Diesen Abstand ebenso zum Vorgewende oder zu keilförmig verlaufenden Schlagteilen einhalten.

Bei Winterraps sind zudem Mindestentfernungen zu Rapsbeständen mit anderen Sorten einzuhalten: Bei Liniensorten sind dies 200 m bei Vorstufen- und Basissaatgut sowie 100 m bei Z-Saatgut, bei Hybridsorten 500 m bei Vorstufen- und Basissaatgut und 300 m bei Z-Saatgut. Wird der Trennstreifen nicht bei der Aussaat angelegt, muss er später zur Feldbesichtigung durch Fräsen oder Herausmähen hergestellt werden.

Wenn der Trennstreifen nicht bei der Aussaat angelegt wird, muss er später zum Zeitpunkt der Feldbesichtigung nachträglich durch Fräsen oder Herausmähen hergestellt werden. Aus diesem Grund ist es ratsam, schon bei der Aussaat auf die Einhaltung von Trennstreifen und auf die Einhaltung der Mindestentfernung zu achten. Hierzu kann es hilfreich sein, sich gegebenenfalls mit seinem Berufskollegen, der angrenzende Nachbarflächen bewirtschaftet, abzusprechen.