In der vergangenen Woche sind bei frühlingshaften Temperaturen um 18 °C vielerorts Stängelrüssler in die Rapsbestände eingeflogen. Wegen der zu erwartenden Eiablage der Rüssler sollten Landwirte notwendige Maßnahmen, die sie noch nicht durchführen konnten, baldmöglichst nachholen. Wenn sich die Behandlung gegen den Großen Rapsstängelrüssler richtet muss schon mit Minderwirkungen gerechnet werden. Dieser tritt vorwiegend in den Regionen Höxter, Paderborn, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Soest und im östlichen Gütersloh auf.
Auch bereits behandelte Flächen sollten weiterhin beobachtet werden, da ein weiterer Zuflug nicht auszuschließen ist. Die Schadschwelle liegt beim Gefleckten Kohltriebrüssler bei 15 Käfern je Gelbschale, beim Großen Rapsstängelrüssler sind aufgrund des höheren Schadpotenzials nur fünf Käfer je Gelbschale zu tolerieren. Der Gefleckte Kohltriebrüssler ist mit einer Größe von 2,5 bis 3 mm etwas kleiner und durch die rot-braunen Füße und einen weißen Fleck auf dem Rücken eindeutig vom Großen Rapsstängelrüssler zu unterscheiden. Wird der Bekämpfungsrichtwert beim Großen Rapsstängelrüssler erreicht, sollte eine Insektizidbehandlung umgehend erfolgen. Die Bekämpfung des Gefleckten Kohltriebrüsslers kann wegen der folgenden kühlen Wetterphase aufgeschoben werden und gegebenenfalls später mit einer Rapsglanzkäferbehandlung kombiniert werden.
Bei Überschreiten der Schadschwelle sollten Rapsanbauer die am besten wirksamen Pyrethroide des Typs II, z. B. Karate Zeon, wählen. Eine Zumischung von Fungiziden ist zu früh. Dagegen ist eine Zugabe von z. B. 3 bis 5 kg Epso Bortop sinnvoll.