Durch den milden Winter ist Phoma auf den meisten Schlägen überdurchschnittlich stark aufgetreten – oft auf Schlägen in Windrichtung zu Altrapsflächen und auf Beständen mit anfälligen Sorten.
Zwar sind die meisten sichtbaren Symptome auf den älteren Blättern mit Blattabwurf verschwunden, dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Erreger bereits unsichtbar in den Stängel gewachsen sein und sich somit weiter ausbreiten kann, wenn nasse und feuchte Witterung dies zulässt.
Fungizidmaßnahme oft sinnvoll
Das vergangene warme und fast sommerliche Frühlingswetter am Wochenende sollte somit nicht den Blick auf die Wetteraussichten trüben. Die Wetteraussichten für die kommenden Tage sagen Niederschläge mit Temperaturen von über 10 °C voraus – optimales Wetter für den Phoma-Pilz.
Deswegen kann eine Fungizidbehandlung sinnvoll sein, wenn man seinen Bestand absichern möchte. Auf Beständen, wo im Herbst und Winter wenig Phoma-Symptome beobachtet worden sind oder es sich um weniger anfällige Sorten handelt, kann mit einer Behandlung auch noch gewartet werden und diese gegebenenfalls in ein bis zwei Wochen mit der Wachstumskontrolle erfolgen.
Welche Mittel gegen Phoma?
Gegen Phoma ist die stärkste Wirksamkeit mit Tilmor und Toprex gegeben. Es wird eine Aufwandmenge von 0,75 l/ha Tilmor oder 0,35 l/ha Toprex empfohlen. Tilmor hat hierbei eine leicht bessere Verträglichkeit als Toprex und sollte bei einer Behandlung bevorzugt eingesetzt werden. Wenn gleichzeitig jedoch die Standfestigkeit abgesichert werden soll, empfiehlt sich, lieber auf Toprex zu setzen.
Rüssler wieder aktiv
Wie in den „Empfehlungen für den Pflanzenbau“ der vergangenen Woche beschrieben, sollten aufgeschobene Insektizidmaßnahmen gegen die Rüssler nach Überschreitung der Bekämpfungsrichtwerte ab Mitte vergangener Woche (KW 11) erfolgen. Mit dieser Maßnahme kann die Eiablage der bisher zugeflogenen Käfer verhindert und weiterer Zuflug miterfasst werden.
Weiterer Zuflug war ab Freitag, 17. März, zu erwarten und ist verbreitet über das warme vergangene Wochenende mit Temperaturen über 15 °C erfolgt.
Sofern diese Bekämpfungsmaßnahme (z. B. aus ackerbaulichen Gründen) nicht durchgeführt werden konnte, sollte sie in dieser Woche nachgeholt werden.
Maßnahmen in kühlen und warmen Regionen
Wo bisher (z. B. in kühleren höheren Lagen) noch kein Zuflug der Rüssler erfolgt ist, sollten nach dem vergangenen Wochenende die Gelbschalen kontrolliert werden. Nach Überschreiten der Bekämpfungsrichtwerte bleiben etwa zwei bis fünf Tage bis zur Behandlung. Beim Rapsstängelrüssler sollte umgehend behandelt werden. Beim Gefleckten Kohltriebrüssler ist der Handlungsspielraum größer.
In wärmeren Regionen (z. B. Zülpich), wo temperaturbedingt die Mitte Februar zugeflogenen Käfer früher ablagereif waren und eine erste Insektizidmaßnahme schon in der Kalenderwoche 8 erforderlich war, sollte bei Neuzuflug und nach Überschreitung des Bekämpfungsrichtwertes eine Nachbehandlung nach zwei bis fünf Tagen erfolgen.
Bekämpfungsrichtwerte: Gefleckter Kohltriebrüssler 15 Käfer/Gelbschale, Großer Rapssstängelrüssler 5 Käfer/Gelbschale
Welche Insektizide einsetzen?
Zur Bekämpfung von Kohltriebrüsslern und Stängelrüsslern stehen nur Mittel aus der Gruppe der Pyrethroide zur Verfügung. Es empfiehlt sich zur aktuellen Situation nur gegen Rüssler die am besten wirksamen Pyrethroide des Typs II, z. B. Karate Zeon mit 75 ml/ha zu wählen.
Karate Zeon darf nur zweimal im Jahr bzw. pro Saison zum Einsatz kommen. Mischungen aus Insektiziden und Formulierungshilfsstoffen (außer z. B. Kantor) sind nicht erlaubt.
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