Nach zwei Zuflugereignissen der Kohltriebrüssler und Stängelrüssler Mitte Februar war bisher nur in sehr warmen Lagen im Rheinland (z. B. Zülpich) eine Insektizidmaßnahme gegen die Gefleckten Kohltriebrüssler und Großen Rapsstängelrüssler Mitte der achten Kalenderwoche erforderlich.
Gute Bedingungen für Eiablage und Neuzuflug
In den übrigen Regionen NRWs herrschte seitdem ungünstige Witterung für die weitere Entwicklung der Rüssler. Nach Wettervorhersage steigen die Temperaturen jetzt wieder auf mehr als 10 °C an und die Bedingungen für die Aktivität der Schädlinge (Reifefraß, Eiablage, Neuzuflug) entwickeln sich günstig.
Maßnahmen in dieser Woche
Hier sollten die bisher aufgeschobenen Insektizidmaßnahmen, nach Überschreitung des Bekämpfungsrichtwertes, ab der Wochenmitte dieser Woche erfolgen. Mit dieser Maßnahme kann die Eiablage der bisher zugeflogenen Käfer verhindert und weiterer Zuflug miterfasst werden.
In Regionen, wo bereits eine Insektizidmaßnahme erfolgt ist, sollte bei Zuflug und Überschreitung des Bekämpfungsrichtwertes eine Nachbehandlung erfolgen.
Welche Mittel wählen?
Zur Bekämpfung von Kohltriebrüsslern und Stängelrüsslern stehen nur Mittel aus der Gruppe der Pyrethroide zur Verfügung. Es empfiehlt sich, zur aktuellen Situation nur gegen Rüssler die am besten wirksamen Pyrethroide des Typs II, z. B. Karate Zeon mit 75 ml/ha zu wählen.
Karate Zeon darf nur zweimal im Jahr bzw. pro Saison zum Einsatz kommen. Mischungen aus Insektiziden und Formulierungshilfsstoffen (außer z. B. Kantor) sind nicht erlaubt.
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