Pflanzenschutz — Sachkundenachweis, Anwendungstechnik

21. Oktober 2020 - Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenschutz für diese Woche.

Pflanzenschutz-Sachkunde: Wer Pflanzenschutzmittel ausbringt, andere über die Anwendung berät oder Mittel abgibt, muss sachkundig sein. Jeder Anwender, Berater und Abgeber benötigt einen Sachkundenachweis, der einmalig beantragt werden muss. Sachkundige müssen regelmäßig in Dreijahreszeiträumen anerkannte Pflanzenschutz-Sachkundefortbildungen besuchen. Die Teilnahme ist durch eine Bescheinigung zu belegen, die bei Kontrollen vorgelegt werden muss. Kommt der Sachkundige der Fortbildungsverpflichtung nicht nach, kann...


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