Pflanzenschutz in NRW: Härtefälle gelöst

Die neuen Pflanzenschutz-Regeln haben Betriebe in Naturschutzgebieten hart getroffen. Düsseldorf sorgt für Entspannung. Aber es bleiben Fragen.

Erleichterung: Von den verschärften Auflagen der neuen Pflanzenschutzanwendungsverordnung sollen sich Betriebe befreien lassen können, wenn sie mit 30 % ihrer Ackerfläche im Naturschutzgebiet liegen, Umsatzeinbußen von 15 % des durchschnittlichen betrieblichen Umsatzes durch die Auflagen nachweisen können oder andere begründete Einzelfälle haben. Das sieht ein Erlass vor, den das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) am Montag dieser Woche (27. September 2021) an die Bezirksregierungen sowie die Landwirtschaftskammer versandt hat. WLV-Präsident Hubertus Beringmeier dankte Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser für die kurzfristige und pragmatische Lösung. Sie würde vielen Betrieben helfen....