Zuckerrübenanbau

Pfeifer und Langen: Neue Verträge für Rübenanbauer

"Flexibler, einfacher, besser" sollen die neuen Verträge laut Rheinischem Rübenbauer-Verband sein. Wir fassen die wichtigsten Neuerungen zusammen.

Der Rheinische Rübenbauer-Verband e.V. (RRV) und Pfeifer und Langen haben sich auch einen neuen Rübenlieferungsvertrag geeinigt, der Rübenanbauern jetzt angeboten wird. Wie es in einer Mitteilung des RRV heißt, bleiben die bisherigen positiven Rahmenbedingungen der Verträge ab 2017 grundsätzlich erhalten. So können die Betriebe nach wie vor frei zwischen einem Sicherheitsmodell und einem stärker marktabhängigen Flexpreismodell wählen, sofern im gesamten Rheinland nicht mehr als 60 % im Sicherheitsmodell kontrahiert werden. Den Mindestpreis im Flexpreismodell haben die Verantwortlichen zur besseren Absicherung der Landwirtschaft nochmals so angehoben, dass der Rübenanbau im Normalfall auch unter ungünstigen Marktbedingungen zumindest keine Verluste verursacht.

Boni und Schnitzelvergütung im Grundpreis

Die in den vergangenen Jahren gezahlten Boni, die an mehrjährige Verträge und Mengenvorgaben geknüpft waren, sind nun in einen höheren Rübengrundpreis einbezogen. Weiterhin ist die Schnitzelvergütung in den Grundpreis integriert. Dies führt laut RRV dazu, dass bei einem durchschnittlichen Zuckergehalt von etwa 18 % deutlich mehr über die Zuckergehaltsteigerung gezahlt wird, als in bisherigen Kalkulationen unterstellt. Demnach werden die 32 €/t vor Abzug der individuellen Frachtkostenbeteiligung im Sicherheitsmodell bei 18 % Zuckergehalt im Durchschnitt gesichert überschritten. Gleiches gilt für das Flexpreismodell bei über 400 €/t Zucker. Durch die Einbeziehung der Boni und der Schnitzelvergütung in den neuen Rübengrundpreis entfallen nun etliche Positionen auf der Abrechnung. Damit trägt man auch der Forderung vieler Betriebe nach einer verbesserten Nachvollziehbarkeit Rechnung.

Neue Regeln für Überschussrüben sowie Früh- und Spätlieferungen

Um größere Ertragsschwankungen aufzufangen, bezahlt Pfeifer und Langen die ersten 15 % Überschussrüben künftig wie Vertragsrüben. In Verbindung mit einer Anlieferung von mindestens 90 % bedeutet dies, dass 25 % Ertragsschwankung ohne finanzielle Einbußen aufgefangen werden. Überschussrüben, die über 115 % Ertragserfüllung hinausgehen, werden gesichert abgenommen und es gibt auch für diese Rüben vertraglich abgesichert eine Früh- und Spätlieferprämie. Über den Preis für diese Überschussrüben verhandeln RRV und Pfeifer und Langen vor der Kampagne. Er ist abhängig von der Verwertungsmöglichkeit.

Neu sind auch die Früh- und Spätlieferprämienstaffeln. Um die Ertragszuwächse besser abzubilden, wurde die Frühlieferprämie angehoben und Lieferungen bis zum 15. Oktober sind jetzt mit dem neuen Vertragswerk prämienberechtigt. Der Mietenschutz zur Vermeidung von Frostschäden wird ebenfalls angepasst. Pfeifer & Langen übernimmt die Kosten für die Mietenabdeckung und passt im Gegenzug die Spätlieferprämie an. Das Management der Abdeckdienstleistung sowie des Frostfonds erfolgt auch weiterhin in enger Abstimmung zwischen dem RRV und Pfeifer und Langen.

Vereinbart wurde auch eine deutlich verbesserte Abschlagszahlung auf 18 € bei 16 %, was bei einem durchschnittlichen Zuckergehalt von 18 % immerhin 20,50 € ergibt und damit mehr als doppelt so hoch ist, wie zu Zeiten der alten Marktordnung. Die Schlusszahlung zieht Pfeifer und Langen auf Ende März vor, sodass die alten Rüben zum Zeitpunkt der neuen Rübenaussaat komplett bezahlt sein sollten.

Noch sind Vertragsmengen für 2022 für die rheinischen Werke verfügbar. Interessenten können sich jederzeit bei Pfeifer und Langen sowie dem RRV melden.