Rübenanbau 2021

NRW: Notfallzulassung für Neonicotinoide

Auf Antrag des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen hat das BVL eine Notfallzulassung zur begrenzten Behandlung von Zuckerrüben-Saatgut mit Cruiser 600 FS erteilt. Diese gilt jedoch nur für eine begrenzte Fläche.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat dem Pflanzenschutzdienst Nordrhein-Westfalen heute (14. Dezember 2020) eine Notfallzulassung zur begrenzten Saatgutbehandlung und Aussaat von Zuckerrübensaatgut mit Cruiser 600 FS (Wirkstoff: Thiamethoxam) erteilt. Diese gilt vom 1. Januar 2021 bis zum 30. April 2021 und ist auf eine Fläche von 40 000 ha in den Anbaugebieten der Zuckerfabriken Euskirchen, Jülich und Appeldorn beschränkt. Zuletzt hatten von Läusen übertragene Vergilbungsviren auch in Deutschland regional zu gravierenden Ertragsverlusten geführt. Da zur Blattlaus-Bekämpfung keine geeignete Alternative zur Verfügung steht, ist die Zulassung aus pflanzenepidemiologischer Sicht notwendig, erklärt das BVL.

Auflagen zum Insektenschutz

Das Risiko für Nichtzielorganismen durch die Aussaat des behandelten Zuckerrübensaatgutes ist gering, da Zuckerrüben im Anbaujahr nicht blühen und daher wenig attraktiv für Bestäuber sind. Um bestäubende Insekten trotzdem vor Schäden zu schützen, wurde die Notfallzulassung zusätzlich mit strengen Auflagen verbunden:

  • Die Saatgutbehandlung darf nur in zertifizierten Einrichtungen erfolgen.
  • Die durch die Aussaat ausgebrachte Dosis wurde durch eine verringerte Aussaatstärke und geringeren Mittelaufwand je Saatguteinheit auf 49,5 g Wirkstoff je Hektar reduziert (von 78 g/ha bei früheren Zulassungen).
  • Ein anbaubegleitendes Monitoring zur Beobachtung möglicher Umwelteffekte ist durchzuführen.
  • Blühende Zwischenfrüchte dürfen auf der Fläche nicht ausgesät werden.
  • Als Folgekultur dürfen nur Pflanzen angebaut werden, die für Bienen nicht attraktiv sind.
  • Imker oder Bienensachverständige im Umkreis der betroffenen Flächen sind vor der Aussaat zu informieren.

Darüber hinaus hat sich das Bundesland Nordrhein-Westfalen verpflichtet, sicherzustellen, dass mit Cruiser 600 FS behandeltes Saatgut nur dort eingesetzt wird, wo dies zur Abwehr großer Schäden im Rübenanbau notwendig ist.