Das Mittel Steward mit dem Wirkstoff Indoxacarb hat nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 für 120 Tage vom 27.10.2020 bis zum 23.02.2021 in Wiesen und Weiden eine Zulassung für Notfallsituationen im Pflanzenschutz gegen Wiesenschnake (Tipula-Arten) erhalten. Die zugelassene Menge wird auf 4625 kg, ausreichend für ca. 18 500 ha, begrenzt.
Die Behandlung ist ausschließlich für Flächen vorgesehen, die im Rahmen der Frühjahrs-Notfallzulassung des Mittels Steward nicht behandelt werden konnten und auf denen ein Starkbefall mit Tipula-Larven vorhanden ist. Es ist eine einmalige Anwendung mit einer Aufwandmenge von 0,25 kg/ha in 300 bis 600 l Wasser/ha festgelegt worden. Die Wartezeit auf Wiesen und Weiden liegt verbindlich bei sieben Tagen.
Hinweis: Sämtliche Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Wartezeiten sind bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. So ist das Mittel Steward seit dem 13. März 2020 hinsichtlich der Einstufung der Bienengefährdung auf NB6611 (B1) geändert.
Detaillierte Informationen befinden sich in den Fachmeldungen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
Ermitteln Sie die Stärke des Befalls: Der Besatz mit Wiesenwürmern lässt sich wie folgt feststellen: Mit dem Spaten Grassoden einer Kantenlänge 20 cm x 20 cm etwa 10 cm tief ausstechen. Diese Grassoden in einer Salzsolelösung (1 kg Salz/5 l Wasser) eintauchen. Nach etwa 20 Minuten schwimmen die Larven obenauf und können gezählt werden. Falls sich in dieser Grassode mehr als 4 Larven befinden, so liegt ein Starkbefall vor.