Das Insektizid Benevia mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole hat auf Antrag der Fachgruppe Gemüsebau im Bundesausschuss Obst und Gemüse eine Zulassung für Notfallsituationen erhalten. Die 120-Tage-Befristung bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Juni bis zum 28. September 2021. Danach gilt ein Anwendungsverbot. Die zugelassene Menge wird auf 1875 Liter, ausreichend für 1250 ha Speisezwiebeln bei zwei Behandlungen begrenzt.
Anwendungsbestimmungen:
NB6611 (B1), NT108, NW468, NW609-1, NW701, SE110, SS110-1, SS2101, SS610, NG364: Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Cyantraniliprole enthalten.
NG365: Auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole.
In NRW besteht alternativ die Möglichkeit einer einzelbetrieblichen Genehmigung nach § 22.2 (EG) für Minecto One.