Neue Regeln beim Pflanzenschutz

Anfang September sollen die Auflagen des ­Aktionsprogramms Insektenschutz greifen. Was heißt das im Detail?

Die geplante Änderung des Naturschutzgesetzes und der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) sind Teil des Aktionsprogramms Insektenschutz der Bundesregierung. Die neue, fünfte Fassung der PflSchAnwV, auf die sich diese Ausführungen beziehen, soll Anfang September in Kraft treten. Bei der Novellierung dieser Verordnung geht es im Schwerpunkt um zwei Ansätze. Zum einen sind Anwendungsmodalitäten für glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel von den Änderungen betroffen und zum anderen gibt es neue Einschränkungen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in bestimmten Gebieten zum Schutz der Insekten.

Glyphosat eingeschränkt

Verboten wird die Anwendung von Glyphosat in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und die Spätanwendung vor der Ernte. Das Verbot betrifft auch Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten, die es in NRW nicht gibt. Das bereits geltende Verbot der Anwendung von Glyphosat in Naturschutzgebieten bleibt bestehen! Darüber hinaus gelten auch für landwirtschaftliche Flächen, die nicht in solchen Gebieten liegen, neue Einschränkungen:

  1. Die Anwendung ist nur noch im Einzelfall zulässig, wenn andere Maßnahmen nicht geeignet oder zumutbar sind. Es müssen vorab alle Werkzeuge des Integrierten Pflanzenschutzes und Alternativen beim Anbau herangezogen werden.
  2. Die Anwendung zur Vorsaatbehandlung im Rahmen von Direkt- oder Mulchsaatverfahren ist zulässig, jedoch nicht in Wasserschutz- oder Naturschutzgebieten.
  3. Die Anwendung zur Vorsaat- und Stoppelbehandlung ist nur zulässig auf Teilflächen mit perennierenden Problemunkräutern oder auf Flächen, die der...