Kälteempfindliche Zwischenfrüchte wie Ramtilkraut und Senf sind auch unter Schnee abgestorben. Insbesondere Ölrettich und Raps zeigen mit steigenden Temperaturen aber wieder Wachstum. Sobald es die Befahrbarkeit erlaubt, sollten Landwirte üppige Bestände mulchen, bevor diese die Wasserreserven unnötig beanspruchen. Wo nicht gepflügt werden kann oder soll, ist entsprechend den Empfehlungen der Vorwoche der Einsatz eines Totalherbizides in Erwägung zu ziehen. Ein Befahren der Flächen mit schweren Güllefässern sollte aufgrund der Bodenfeuchte aktuell noch unterbleiben. Grundsätzlich sollten Landwirte Gülle möglichst kurz vor der Aussaat applizieren oder zumindest auf leichten Böden einen Nitrifikationshemmer zugeben. Vor dem Hintergrund der sich wiederholenden Trockenphasen in April und Mai sollten Anbauer vorzeitige und unnötige Bodenbearbeitungsgänge überdenken, da die Böden in der Krume zu stark austrocknen können.
Saatgut-Beize: Die deutschen Zulassungsbehörden verbieten ab dem 1. Juni 2021 die Aussaat von Maissaatgut, welches mit Metalaxyl-M-haltigen Produkten gebeizt ist. Dieser Wirkstoff ist in den Produkten Maxim XL und Maxim Quattro, die einen fungiziden Schutz gegen die Auflaufkrankheiten Fusarium und Pythium bieten, enthalten. Landwirte sollten mit diesen Produkten gebeiztes Saatgut auf jeden Fall in diesem Frühjahr aufbrauchen, da die zukünftige Zulassungssituation nicht geklärt ist.
Maissaatgut, welches mit der fungiziden Beize Redigo M (Wirkstoffe: Metalaxyl und Prothioconazol) behandelt ist, ist von diesem Verbot nicht betroffen. Redigo M verfügt auch über eine Wirkung gegen die Auflaufkrankheiten Fusarium und Pythium.